Kurz zusammengefasst damit keine Missverständnisse auftauchen:
Es geht um neu zugelassene Moppeds mit SERIEN-Auspuffanlagen!
Aufatmen trotz Einschränkungen
Gute Nachrichten gibt es trotz der neuen Vorschrift. Sie gilt nämlich nicht für bereits etablierte Maschinen und Nachrüstschalldämpfer. Diese dürfen weiterhin gefahren und verbaut werden. Motorradfahrer, die also nicht mit dem Gedanken spielen, sich in naher Zukunft eine neue Maschine zuzulegen, dürfen erstmal aufatmen.
Wer jedoch einen Neukauf in Betracht zieht und dennoch Wert auf einen lauten Sound legt, der kann die Maschine im Anschluss einfach selbst nachrüsten. Ein klassisches Beispiel dafür ist eine neue, deutlich lautere Auspuffanlage. Denn für Zubehörauspuffanlagen gilt die zusätzliche Verordnung UNECE 92.01 erst ab 2020. Jedoch greift auch dabei die Regelung, dass eine Genehmigung für solche Teile vorliegen muss, um die Umgehung der Norm effizient verhindern zu können.
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