Wer zahlt bei Navi-Diebstahl?
Laut der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) werden mobile Navigationsgeräte in Deutschland immer beliebter. Wird ein solches tragbares Gerät entwendet, ist das für den Verbraucher doppelt ärgerlich. Nicht nur den Verlust des Geräts hat er zu beklagen, er wird auch kein Geld von seiner Kfz-Versicherung bekommen, weil mit der Teilkasko nur der Diebstahl fest eingebauter Teile gedeckt ist.
Wer hingegen eine Hausratversicherung mit dem Zusatzbaustein »Deckung für Diebstahl aus verschlossenen Kraftfahrzeugen – erweitert«, etwa bei der Allianz, abgeschlossen hat, hat so sicher gestellt, dass über diese Zusatzdeckung das gestohlene mobile Navigationsgerät grundsätzlich versichert ist. Einschränkungen gelten dabei allerdings für nächtliche Diebstähle.
Wer jedoch auf Nummer Sicher gehen will, sollte das Navi am besten niemals am (oder im) Fahrzeug zurücklassen. (Quelle: Tourenfahrer.de)
__________________
Für eine Abkürzung ist mir kein Umweg zu weit! Der tut nix, der will nur spielen!
|