aber ich finde das bescheuert, daß man zufällige Aufnahmen nicht zur Beweissicherung einsetzen darf. Stell dir mal vor du fährst bei grün über eine Kreuzung und wirst umgesemmelt, der Vollpfosten behauptet steif und fest er hätte grün gehbaqt und du hättest ihm die Vorfahrt genommen, hast alles auf Video und darfst es nicht als Beweis vorlegen.... das ist doch total bekloppt.