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Alt 24.04.2009, 12:05   #2 (permalink)
JG33
Schwarzfahrer
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Sachsen
 
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JG 33
 
     
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AW: Blinker und Rücklicht an GPZ 550

Die Blinker müssen nicht in einer Linie zum Rücklicht sein. Entscheident ist nur das sie das richtige E haben, soll heißen das sie auch als hintere Fahrtrichtungsanzeiger zugelassen sind. Außerdem müssen sie einen Mindestabstand von 12cm zur Mittelachse haben.
Beim hinteren Spritzschutz gab es früher mal die Regel, dass das Ende bis höchstens 15cm oberhalb der Radachse enden muss. Das wurde aber in den letzten Jahren aufgeweicht. Bei mir gabs beim TÜV keine Probleme. Und bei mir sieht man fast das komplette Rad von hinten.
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Joschka Fischer



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