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Alt 21.01.2009, 11:52   #5 (permalink)
EhemaligerBenutzer_201401120007
ehemaliger User
 
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Ausrufezeichen AW: Telefonieren auf dem Seitenstreifen....

Zitat:
Zitat von BKat Nr. 123500
Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeugs verbotswidrig ein Mobil
oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer
des Autotelefons aufnahmen oder hielten. (s. Bemerkungen)
§ 23 Abs. 1a, § 49 StVO; § 24 StVG; -- BKat

1 Punkt - 40,00€
Mal als Info nebenbei:
Allein die Benutzung kann geahndet werden. Benutzung heißt aber auch, dass man nur auf die Uhr im Handy schaut, während man es in der Hand hält.

Selbst als Radfahrer sind bei Nutzung 25€ zu zahlen (BKat 123012).
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