Simone,
mach Dir mal keinen Kopf. Der wollte nur mal seinen Frust über den Parkplatzmangel loswerden.
Aus rechtlichen Gründen mal ganz hypothetisch:
Biker A dürfte sein Krad selbstverständlich auf jeden
normalen Parkplatz stellen. Natürlich stellen erfahrungsgemäß viele andere Biker ihr Bike auf dem Gehweg o.ä. ab, aber streng genommen wäre das dann eine Ordungswidrigkeit (Parkverstoß).
Widerrum extra als Kradparkplatz ausgewiesene Parkflächen dürften nicht von anderen (mehrspurigen) Kfz genutzt werden.
Und noch einige andere rein theoretische Fälle, die man mal gehört (gelesen) haben sollte:
Würde
Biker B mit dem Krad auf einer Parkfläche, in der eine Parkscheibe hinterlegt werden müsste, parken, müsste er diese auch an seinem Krad anbringen. Ein Problem hätte er aber, wenn er die Scheibe möglicherweise nicht dabei hat. Weiter könnte jeder, ich nenn´ sie mal
Hans und Franz,
Biker B ärgern und die Scheibe abnehmen.
Würde
Biker C auf einer Parkfläche mit Parkuhr parken, müsste er auch einen Parkschein ziehen und diesen am Krad gut sichtbar hinterlegen. Hier hätte
Biker C aber wieder das Problem mit
Hans und Franz. Dazu käme, dass der ein oder andere PKW-Fahrer den (noch gültigen) Parkschein möglicherweise gut gebrauchen könnte. Also sollte
Biker C immer den Quittungsabriss gut aufbewahren.
Würden
Biker D, E und F zusammen mit drei Krädern
auf einem Parkplatz mit Parkschein parken und hätten zuvor keinen Parkschein gezogen, würden alle drei Post vom Ordungsamt bekommen. Hätte aber nur einer einen Parkschein gelöst (und sichtbar angebracht), wäre die Parkfläche "bezahlt" gewesen und keiner hätte eine Ordnungswidrigkeit begangen.
Hinweis: Oben genannte Fälle sind rein hypothetisch und stellen keine Rechtsberatung dar!