Zitat:
Zitat von Raffel
Ja, aber die e version unterscheidet sich ja angeblich nur darin, dass die maximale Leistung statt bei 113ps bei 95 liegt, um die Drosselung auf 48ps zu ermöglichen.
Dazu hab ich allerdings noch ne frage, die Dame bei Kawasaki sagte dazu ein Motorrad dürfe nicht um mehr als 50% seiner Leistung gedrosselt werden, daher würde man auch die e-version der Z800 anbieten um das zu ermöglichen. Aber meines Wissens ist es auch möglich Leistungsmonster wie CBR 600 RR oder gar die R1 auf 34ps zu drosseln...wie passt das denn zusammen?
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Ist doch ab 2013 anders geregelt worden.
Da darfste ja bis zu 48PS fahren unter bestimmten Vorraussetzungen.
Muss ein Mindestgewicht haben die Maschine und eben nicht mehr ie um 50% gedrosselt sein. Irgendwo stand das schon mal im Forum. bekomm das auch gerade nicht mehr ganz zusammen.
Also wirste demnächst keine CBR etc mehr auf die 34Ps gedrosselt fahren dürfen als fahranfänger
Zitat:
Keine Befristung der Besitzdauer
Leichtkrafträder - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Ab 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A (unbeschränkt) fahren.
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Callejon - 1000PS