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Alt 28.03.2009, 22:35   #13 (permalink)
EhemaligerBenutzer_201401120007
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Ausrufezeichen AW: Nach Unfall blieb Tachonadel stehen, verbindlich?

Zitat:
Zitat von raystream Beitrag anzeigen
Laut Aussage der Polizei steht somit die gefahrene Geschwindigkeit fest.
Wem gegenüber wurde diese Aussage denn gemacht?

In der Praxis sieht es eigentlich so aus:

Vor Ort werden relevante Daten notiert, Fotos gefertigt, Maße genommen, Zeugen befragt usw.
Auch eine feststehende Tachonadel wird entsprechend gesichert und im Bericht erwähnt, da dies natürlich ein Ansatz sein kann, um die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit zu ermitteln. Für die Polizei sind dies alles zunächst nur Ermittlungsansätze. Genaueres zur tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit kann man vor Ort nie sagen und muss später aufgrund o.g. gesicherten Daten, Aussagen, Untersuchungen an den Kfz etc. ermittelt werden.

Zitat:
Zitat von Neue Westfälische
[...]fuhr auf der Bundesstraße aus Richtung Hüller Kreuz mit einer Geschwindigkeit von etwa 190 km/h (der Tacho blieb bei dieser Marke stehen) und kollidierte[...]
Quelle

Das ist eben nur die Aussage der Presse. Die bekommt im Rahmen ihrer Pressetätigkeit von der Polizei (wertfrei) gesagt, dass die Tachonadel bei 190 Km/h stehen geblieben ist (was ja nicht verkehrt ist). Die Presse schlussfolgert daraus dann aber o.g. Satz.

Ergo: Bitte nicht alles glauben, was in der Presse steht. Oft werden Kleinigkeiten so verdreht, dass einen völlig anderen Sinn ergeben...

Hoffe das hilft Dir ein wenig!?
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