Zitat:
Zitat von Point 02
Habe mit meinen Kindern das Fahrradfahren in unserer Straße geübt. Sie sind jetzt 25
und 33 Jahre alt. Ist mein Vergehen jetzt verjährt, oder muss ich doch noch ins
Gefängnis.
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Nein du musst nicht in den Bau... Sag einfach du hättest eine schwere Jugend gehabt... und damit kommste immer durch...