Habe mit meinen Kindern das Fahrradfahren in unserer Straße geübt. Sie sind jetzt 25
und 33 Jahre alt. Ist mein Vergehen jetzt verjährt, oder muss ich doch noch ins
Gefängnis.
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Wir sind nicht die Schönsten, haben auch nicht den Längsten, sind aber die richtige Mischung aus Power und Eleganz
Wer ein Problem mit mir hat, kann es behalten, es ist ja auch seins !