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Alt 19.06.2011, 20:37   #11 (permalink)
franky
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AW: Verkehrsübungsplatz ohne Führerschein?

Zitat:
Zitat von cinzano Beitrag anzeigen
Mal angenommen Frau A hat keinen Führerschein und will mit Herrn B das fahren üben.
Frau A und Herr B kennen einen großen Parkplatz von z.B. einem Supermarkt. Der ist zwar Privatgelände, aber für jedermann (z.B. die Herren C und D) frei zugänglich (Das nennt sich im Behördendeutsch "tatsächlich öffentlicher Verkehrsraum").

Somit würde Frau A hier den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllen. Herr B, der wissentlich sein Mopped dafür hergibt, erfüllt den Tatbestand des Fahrenlassens ohne Fahrerlaubnis.

Wenn dieser private Parkplatz allerdings komplett eingezäunt und mit einem Tor verschlossen und 100%ig ausgeschlossen wäre, dass andere Verkehrsteilnehmer (wie z.B. die Herren C und D) dort herum fahren, dann dürfte Frau A dort fahren, weil es sich mit der Umzäunung und den damit verbundenen völligen Auschluß von C und D damit eben nicht mehr um tatsächlich öff. VK-Raum handeln würde. Hier sollte Frau A aber vorher das Einverständnis des Grundstückinhabers einholen.

Simples Flatterband als ausreichendes Mittel um die Herren C und D komplett auszuschließen wird vermutlich verneint werden.

(O.g. Ausführungen sind rein hypothetisch und stellen keine Rechtsberatung dar!)


Meine persönliche Meinung:
Parkplatz ist ´ne blöde Idee...
o.k. mit der Aussage binn ich zufrieden
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