Neue Motorrad-Führerscheinregelungen
Inhaber eines Autoführerscheins der vor dem 1. April 1980 ausgestellt wurde, können ohne weitere Schulung die praktische Prüfung für den A2 ablegen und nach zwei weiteren Jahren die Aufstiegsprüfung zur Fahrerlaubnis der Klasse A in Angriff nehmen, mit der alle straßenzulassungsfähigen Motorräder ohne Gewichts- und Leistungsbeschränkung gefahren werden dürfen.
Quelle
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