ist doch ausreichend beschrieben
der gesetzgeber sagt ja klipp und klar das ich wenn Schnee, Schneematsch, Eis oder Frost ist, ich Winterreifenpflicht habe.
Zitat:
Die Auffassung, die mangelnde Nutzbarkeit von Motorrädern (immerhin wird das Bestehen des
Sommerreifenverbots nicht angezweifelt) an schneereichen Tagen würde zur Steuerbefreiung
führen, geht völlig fehl, weil das Kfz-Steuerrecht nicht an die Nutzung, sondern an das Halten
von Kfz anknüpft, vgl auch den zitierten § 1 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG.
|
Das z.b. die Ansicht des ADAC
__________________
Denn schöne Kombis heißen AVANT!!!
"Unser größter Ruhm ist nicht, niemals zu fallen, sondern jedes Mal wieder aufzustehen"
Ralph Waldo Emerson
"Fickt dich dein Leben, dann fick es zurück"
Callejon - 1000PS