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Alt 12.12.2010, 21:02   #12 (permalink)
EhemaligerBenutzer_201401120007
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AW: Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen

Zitat:
Zitat von ALIBI Beitrag anzeigen
Wenn dein Fahrzeug-TÜV (über die zulässige Nachholfrist) abgelaufen ist und du "rein rechtlich" das Fahrzeug gar nicht mehr auf öffentlichem Grund bewegen darfst, bekommst du für diese Tage deine Steuer auch nicht zurück ...oder wenn durch Manipulation am Fahrzeug die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen erlischt...denk doch nicht, dass du dann wenigstens irgend einen Anspruch auf ne Steuererstattung
Der TÜV (bzw. HU/AU) hat nur indirekt was mit der Zulassung zu tun. Auch wenn die HU abgelaufen ist, ist das Kfz angemeldet und es sind Kfz-Steuern zu entrichten.

Das Ticket bekommst du dann auch nicht, weil du das Kfz an sich bewegt hast, sondern weil du es mit abgelaufener HU bewegt hast, was man hätte ändern können.

Bei der Winterreifenpflicht bekommt man das Ticket dann zwar auch, weil man das Kfz ohne entsprechende Reifenkennung bewegt hat, aber eben das können einige eben nicht ändern, da es schlichtweg keine Reifen gibt!

Zum Erlöschen der BE durch Manipulation:
Hast es ja schon selbst gesagt, "Manipulation". Mit der nachträglichen, bauartbedingten Veränderung des Kfz erlischt in manchen Fällen zwar die BE, aber was hat bitte die Steuer damit zu tun? Anders gefragt, wieso sollte der Staat auf Steuern verzichten, weil der einzelne was verändert? Das Ei hat man sich dann ja selbst gelegt...
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