Hi zusammen...
meiner Meinung nach völliger Humbug...
Wenn dein Fahrzeug-TÜV (über die zulässige Nachholfrist) abgelaufen ist und du "rein rechtlich" das Fahrzeug gar nicht mehr auf öffentlichem Grund bewegen darfst, bekommst du für diese Tage deine Steuer auch nicht zurück
...oder wenn durch Manipulation am Fahrzeug die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen erlischt...denk doch nicht, dass du dann wenigstens irgend einen Anspruch auf ne Steuererstattung für diese Tage hast (wenn du schon erwischt wurdest und Strafe zahlen musst....
)...die armen Finanzämter, die nun eine Flut von "ich mach das einfach mal mit, auch wenn ich nicht glaube, dass es was bringt"-Anträgen erhalten
...kostet dem Steuerzahler nur unnötig Geld, so ein Aufruf...denn letztlich zahlen WIR ALLE die Porto- und Schreibgebühren, die einen Hinweis vom Finanzamt auf die Nichtigkeit dieser Anträge nun wieder kostet....
Drea