AW: Zulassung abgemeldetes Fahrzeug
Zitat:
Hallo Nadine, die HU-Bescheinigung brauchst du eigentlich nicht. Maßgeblich ist der HU-Eintrag auf dem Fahrzeugschein (Stempel). Mindestens 3 Monate muß das Fahrzeug noch "TÜV" haben, um zugelassen werden zu können. Wenn du weißt WO die HU durchgeführt wurde, kannst du dort eine Zweitschrift bekommen, evtl. gegen Bearbeitungsgebühr. MfG BZ |
AW: Zulassung abgemeldetes Fahrzeug
Hallo zusammen,
danke für die zahlreichen Infos! :) War leider doch noch komplizierter, als gedacht, da der Verkäufer auch den Fahrzeugschein nicht mehr hatte... :motz: Mit Lügen und Extra-Kosten hat es nun aber geklappt und das Mopped ist seit Donnerstag auf mich zugelassen *freu* |
AW: Zulassung abgemeldetes Fahrzeug
Zitat:
dir viel Spaß immer eine handbreit Gummi unter dem Reifen, sowie viel Sonne, schöne Ausflugsziele und immer eine Prise Wind um die NAse Grüße Ines (bestimmt auch von Reinhold) :unschuldig: |
AW: Zulassung abgemeldetes Fahrzeug
Danke! :D
Bin die letzten Tage nach Feierabend immer gefahren- herrlich!! ;) Meldet euch doch mal, falls ihr Lust auf eine gemeinsame Tour habt |
AW: Zulassung abgemeldetes Fahrzeug
Hallo Nadine, leider soll das Wetter ja nicht so toll werden ( ich hab ja auch nur Urlaub)- wie sieht es bei dir mit der Hühnertour aus?
:wink: |
AW: Zulassung abgemeldetes Fahrzeug
Klappt bei mir am WE leider auch nicht, habe einige andere Dinge vor.
Und das Wetter soll ja echt schlecht werden... :( Soviel zum Thema Sommer |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:49 Uhr. |
Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von vBulletin® - Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.