hausstrecke.de

hausstrecke.de (https://hausstrecke.de/)
-   Versicherung, TÜV & Co. (https://hausstrecke.de/f15-versicherung-tuv-and-co/)
-   -   Der neue Bußgeldkatalog 2009 (https://hausstrecke.de/versicherung-tuv-and-co/17-der-neue-bussgeldkatalog-2009-a.html)

EhemaligerBenutzer_201401120007 29.12.2008 10:06

Der neue Bußgeldkatalog 2009
 
Alles wird teurer. Auch Verkehrsverstöße. Ab dem 01.02.2009 gilt der neue Bußgeldkatalog und man muss bei Verstößen tiefer in die Tasche greifen.

Begründung der Bundesregierung:
1. gibt es leider noch immer 5000 Verkehrstote im Jahr zu beklagen.
2. möchte die Bundesregierung auch die Verkehrsverstöße von EU-Mitgliedern vollstrecken können (Mindesthöhe 70€).

Ich habe mal einige Neuerungen aufgelistet
(Auflistung ist nicht abschließend):

Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften:

bis 10 km/h : 15 Euro, Verwarnungstatbestand
11-15 km/h : 25 Euro, Verwarnungstatbestand
16-20 km/h : 35 Euro, Verwarnungstatbestand
21-25 km/h : 50 Euro Bußgeld, 1 Punkt im VZR
(ab 2009: 80,00 Euro Bußgeld)
26-30 km/h : 60 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR
(ab 2009: 100,00 Euro Bußgeld)
31-40 km/h : 100 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
(ab 2009: 160,00 Euro Bußgeld)
41-50 km/h : 125 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
(ab 2009: 200,00 Euro Bußgeld)
51-60 km/h : 175 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot
(ab 2009: 280,00 Euro Bußgeld)
61-70 km/h : 300 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot
(ab 2009: 480,00 Euro Bußgeld)
über 70 km/h : 425 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot
(ab 2009: 680,00 Euro Bußgeld)

Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit
außerhalb geschlossener Ortschaften:

bis 10 km/h : 10 Euro, Verwarnungstatbestand
11-15 km/h : 20 Euro, Verwarnungstatbestand
16-20 km/h : 30 Euro, Verwarnungstatbestand
21-25 km/h : 40 Euro Bußgeld, 1 Punkt im VZR
(ab 2009: 70,00 Euro Bußgeld)
26-30 km/h : 50 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR
(ab 2009: 80,00 Euro Bußgeld)
31-40 km/h : 75 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR
(ab 2009: 120,00 Euro Bußgeld)
41-50 km/h : 100 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
(ab 2009: 160,00 Euro Bußgeld)
51-60 km/h : 150 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
(ab 2009: 240,00 Euro Bußgeld)
61-70 km/h : 275 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot
( 2009: 440,00 Euro Bußgeld)
über 70 km/h : 375 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot
(ab 2009: 600,00 Euro Bußgeld)

Unangepasste Geschwindigkeit:
alt:
50 €
neu:
100 €

Drogen, Alkohol , Medikamente am Steuer:
alt:
250 € (1. Verstoß)
500 € (2. Verstoß)
750 € (3.Verstoß)
neu:
500 € (1. Verstoß)
1000 € (2. Verstoß)
1500 € (3. Verstoß)

Verstoß gegen Null-Promille-Regel für Fahranfänger:
alt:
125 €
neu:
250 €

Durchführung illegaler / nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen:
alt:
200 € (Veranstalter)
150 € (Teilnehmer)
neu:
500 € (Veranstalter)
400 € (Teilnehmer)

Rotlichtverstöße:
Rotlichtverstoß (unter 1 Sek. rot)
alt:
50€
neu:
90€
Rotlichtverstoß (länger als 1 Sek. rot)
alt:
125€
neu:
200€
Rotlichtverstoß (mit Gefährdung)
alt:
200€
neu:
320€
Rotlichtverstoß (mit Sachbeschädigung)
alt:
200€
neu:
360€

Zebrastreifen trotz Fußgänger überfahren
alt:
50€
neu:
80€

Bahnübergang bei Rotlicht umfahren:
alt:
450€
neu:
700€

Drängler:
Abstand in Meter bei mehr als 80 km/h
< 5/10 v. halben Tacho, alt 40€, neu 75€
< 4/10 v. halben Tacho, alt 60€, neu 100€
< 3/10 v. halben Tacho, alt 100€, neu 160€
< 2/10 v. halben Tacho, alt 150€, neu 240€
< 1/10 v. halben Tacho, alt 200€, neu 320€
(Beispiel: Bei 100 km/h beträgt der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 25 Meter – fünf Zehntel der halben Geschwindigkeit)

Abstand in Meter bei mehr als 130 km /h
< 5/10 v. halben Tacho, alt 60€, neu 100€
< 4/10 v. halben Tacho, alt 100€, neu 180€
< 3/10 v. halben Tacho, alt 150€, neu 240€
< 2/10 v. halben Tacho, alt 200€, neu 320€
< 1/10 v. halben Tacho, alt 250€, neu 400€





Fahrverbote und Punkte bleiben unverändert. Zu allen Bußgeldtatbeständen kommen noch Verwaltungsgebühren hinzu. Die Tatbestände sind weitestgehend auf PKW- und Kradverstöße bezogen. Insb. für LKW u.ä. gelten andere Tatbestände.

Quelle: bundesregierung.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Oben aufgeführte Tatbestände zeigen nur einen Teil der Neuerungen ab 2009 auf. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.

Cheffe 30.12.2008 01:27

AW: Der neue Bußgeldkatalog 2009
 
Ist natürlich gerade für die Biker unter uns von erhöhter Bedeutung, die zwischendurch "nur mal eben kurz" ein Jucken in der rechten Hand verspüren. Da kann es dann schon passiert sein...

Gut, dass wir alle immer und zu jeder Zeit anständig und streng nach Vorschrift unterwegs sind. Somit betrifft es uns ja gar nicht und wir finden es natürlich prima, dass unserer Regierung weiterhin die Bußgelder erhöht.

:rolleyes:

EhemaligerBenutzer_201401120007 30.12.2008 16:05

AW: Der neue Bußgeldkatalog 2009
 
Zitat:

Zitat von Cheffe (Beitrag 63)
Gut, dass wir alle immer und zu jeder Zeit anständig und streng nach Vorschrift unterwegs sind.

:D:D:D Riiiiichtiiiiiig....

Im Ernst: Man bekommt die Menschen nur über den Geldbeutel zu packen!

Aber ich denke die Zahl der Verkehrsunfälle lässt sich damit nicht verringern. Und wenn, ist es schlecht messbar, da sich im Laufe der Zeit ja auch die Auto in Punkto Sicherheit verbessern. Weniger Verletzte / Tote sind somit nicht auf die erhöhten Bußgelder zurückzuführen.
Aber ich finde den Aspekt gut, dass man so auch die EU-Mitglieder besser sanktionieren kann. Wieso sollten die ungeschoren davonkommen, wenn ich an gleicher Stelle löhnen müsste?! Nur weil sie grad nicht in ihrem Land sind? Ich musste meine Tickets in Spanien auch zahlen...

Gedankenkrieger 12.01.2009 10:51

AW: Der neue Bußgeldkatalog 2009
 
@ cinzano

danke für die listung. hatte zwar den gesetzentwurf, aber noch nicht den expliziten katalog. über sinn und unsinn solcher regelungen brauchen wir hier denke ich einmal nicht diskutieren. was für stilblüten da bei der legeslative gezogen werden erschließt sich dem normalen menschenverstand eben nicht.

was vielleicht noch interessant wäre ist, dass die regelungen der auslandsvollstreckung nach eu-recht umzusetzen sind. derzeit können bußgelder nur aufgrund von wechselstaatlichen beziehung beigetrieben und vollstreckt werden (wenn sie nicht vor ort und stelle sanktioniert wurden). mit der neuen regelung wírd dies eben abgeschafft und die verfolgung erleichtert.

HolgiV6 12.01.2009 17:47

AW: Der neue Bußgeldkatalog 2009
 
manches finde ich ja gerechtfertigt mit dem Bußgeld denn notorische Raser, Drängler etc kannste wirklich nur im Geldbeutel treffen
wobei das diskutieren was sinnvoll was übertrieben ist ja eh nichts bringen würde. Nur glaube ich nicht das höhere Bußgelder wirklich was bringen

EhemaligerBenutzer_201401120007 13.01.2009 10:29

AW: Der neue Bußgeldkatalog 2009
 
Zitat:

Zitat von Gedankenkrieger (Beitrag 749)
@ cinzano
danke für die listung. hatte zwar den gesetzentwurf, aber noch nicht den expliziten katalog.

Hab´s auch nur Intern bekommen. Auf die offizielle Papierform warte ich auch noch.
Dann heiß es wieder: Bußgeldkatalog sortieren. Immer diese Nachtrags-/Änderungsblätter einsortieren... :muede:
Zitat:

Zitat von Gedankenkrieger (Beitrag 749)
über sinn und unsinn solcher regelungen brauchen wir hier denke ich einmal nicht diskutieren. was für stilblüten da bei der legeslative gezogen werden erschließt sich dem normalen menschenverstand eben nicht.

:lol: Wie recht Du doch hast... :bravo:

Shmuu 13.01.2009 12:41

AW: Der neue Bußgeldkatalog 2009
 
mhh eigenlich müsst ich meinen chef mal nach
ner gehaltserhöhung fragen wer weis was in
der saison 2009 auf mich zukommt :unschuldig:

ne mal im ernst bei einigen sachen find ich es schon
ok das man ein bißchen drauf legen muß
wie z.b. bei alkohol u. drogen am steuer :cop:

gruß stefan

Movistar 15.01.2009 03:49

AW: Der neue Bußgeldkatalog 2009
 
Naja, Sinn und Unsinn des Ganzen ......

Ich gehe zunächst mal nicht davon aus, dass man notorische Raser über Bußgelder (und seien die noch so hoch) von ihrer eingefahrenen Verhaltensweise abbringen kann. 'N Führerscheinentzug oder verhaltensbildenene Maßnahmen (2-3 Tage auf der Unfallstation) bringen's wohl eher....

Hin und wieder trifft's einen halt mal. Ich finde es allerdings wichtiger, dass man der Situation angepasst und nicht unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen fährt, als dass auf der Bahn 10-20 km/h mehr auf der Uhr stehen. In vielen Situationen verursachen die Schleicher viel bösere Situationen als jemand, dem Spritverbrauch und CO2-Werte egal sind.

Aber bevor ich mich hier wieder aufrege ..... vielen Dank für den Hinweis. Habe glücklicherweise mein letztes Ticket noch in 2008 bekommen.

EhemaligerBenutzer_201401120007 15.01.2009 03:55

AW: Der neue Bußgeldkatalog 2009
 
Hab´ mal das Datum geändert.
Der neue Katalog gilt natürlich ab 01.02.09... :o

Carsten 15.01.2009 09:34

AW: Der neue Bußgeldkatalog 2009
 
Aber schon schön seit dem 01.01. nach dem Neuen abkassiert wa :)

Ich weiß wer da einen ausgeben muss :)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:39 Uhr.

Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von vBulletin® - Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54