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Versicherung, TÜV & Co. Informationen rund um Themen wie Zulassung, TÜV-Eintragungen, günstige Versicherungen, usw. gehören in dieses Forum.

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Alt 20.08.2009, 21:57   #1 (permalink)
hat noch keinen Titel
 
Benutzerbild von ZZR1100
 
     
 
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ED 54
 
     
Vorname: Thomas
Ort: Bremen
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Fahrstil: desorientiert
Beiträge: 26
Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall

aus ADAC: Minderung des Schmerzensgeldes bei Sturz mit einem Motorrad ohne Tragen von Schutzbekleidung

Erleidet ein Motorradfahrer, der nur einen Sturzhelm und keine weitere Schutzkleidung trug, bei einem Sturz erhebliche Verletzungen, ist sein Schmerzensgeldanspruch zu mindern.(Aus den Gründen: …Bei der Bemessung der Höhe des von dem Kläger uneingeschränkt geltend gemachten Schmerzensgeldes ist grundsätzlich die Doppelfunktion des Anspruchs zu berücksichtigen. Es soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden sowie die Genugtuung für das erlittene Unrecht verschaffen. Dabei steht bei Straßenverkehrsunfällen die Ausgleichsfunktion des Schmerzensgeldes im Vordergrund. Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes war Anspruchs mindernd zur berücksichtigen, dass den Kläger angesichts des Umstandes, dass er abgesehen von dem Sturzhelm keine zum Fahren eines Motorrades geeignete Schutzkleidung getragen hat und es hierdurch zu den Schürfverletzungen sowie der Knieverletzung gekommen ist, ein erhebliches Verschulden gegen sich selbst trifft…)
OLG Düsseldorf vom 20.2.2006
__________________
rockig-blaxiger Gruß

ZZR1100/Thomas
ZZR1100 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2009, 22:02   #2 (permalink)
Motzerator
 
Benutzerbild von HolgiV6
 
     
 
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II 29
 
     
Vorname: Holger
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Motorrad: Domina
Fahrstil: Bruchpilot
Beiträge: 5.644
AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall

Wobei man aber ja mal bedenken sollte das bis auf den Helm ja keine Schutzkleidung vorgeschrieben ist.
Find es schon irgendwie berechtigt, weil dadurch vielleicht ein paar Leute weniger mit Jeans etc fahren. Doch andererseits warum werden Motorradfahrer da schon wieder benachteiligt? Wer zeith denn einem Radfahrer was ab wenn er in kurzer Hose fährt?
__________________
Denn schöne Kombis heißen AVANT!!!


"Unser größter Ruhm ist nicht, niemals zu fallen, sondern jedes Mal wieder aufzustehen"
Ralph Waldo Emerson


"Fickt dich dein Leben, dann fick es zurück"
Callejon - 1000PS







HolgiV6 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 20.08.2009, 23:01   #3 (permalink)
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Benutzerbild von Teddy15
 
     
 
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Vorname: Monika
Ort: Bremen Borgfeld
Alter: 60
Motorrad: Honda Hornet
Fahrstil: Krabbelgruppe
Beiträge: 2.980
AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall

Hier waren heute am See auch Moppedfahrer nur mit Helm, T-shirt und Badehose
unterwegs. An den Füßen nur Latschen.

Da habe ich kein Verständniss für
Die haben dann auch selber schuld
__________________
Teddy15 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2009, 00:18   #4 (permalink)
Anonymer Überholiker
 
     
 
MK
 
 
?? ?
 
     
Vorname: Berthold
Ort: 58706 Menden
Motorrad: '99er ZX-9R und GS1200ADV
Fahrstil: langsam starten
Beiträge: 377
AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall

Selber Schuld haben die nur wenn sie sich durch Eigenverschulden auf die Fresse legen
Eigentlich dürfte das Urteil nicht lange Bestand haben;-)

Mal sehen wie lange es dauert bis (ob) es überprüft wird....

Gruss Berthold
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Ihr macht das schon....
beiker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2009, 00:37   #5 (permalink)
Jungspunt
 
Benutzerbild von Krankerbruder
 
     
 
HI
 
 
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Vorname: Holger
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Alter: 36
Motorrad: Night Rod
Fahrstil: meiner
Beiträge: 382
AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall

Finde das auch nicht berechtigt. Wie Holgi schon sagte is ja eigentlich keine Schutzkleidung vorgeschrieben, ausser ein Helm.
und als nächstes bekommen wir auch noch abzüge wenn uns ne Dose umnietet und wir nicht für den Mitgedacht haben oder wie.
__________________
nimm das Leben nicht so ernst, du kommst sowieso nicht Lebend raus.
Krankerbruder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2009, 00:55   #6 (permalink)
Lenny
 
Benutzerbild von sir lonn
 
     
 
???
 
 
?? ??
 
     
Vorname: Christian
Ort: 57368 Lennestadt-Grevenbrück
Alter: 34
Motorrad: Kawasaki Versys 1000
Fahrstil: routiniert
Beiträge: 2.391
AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall

ich finde es zwar auch absolut verantwortungslos ohne schutzkleidung zu fahren. aber zwingen kann man niemanden dazu. deshalb finde ich das urteil irgendwo nicht fair. was aber nicht heißen soll, das ich in irgend einer weise mitleid mit den volldeppen habe, die in jeans und t-shirt fahren.
sir lonn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2009, 08:04   #7 (permalink)
hat Heidenspaß
 
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G ??
 
     
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Motorrad: XRV750 Africa Twin RD07
Fahrstil: Endurowandern
Beiträge: 370
AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall

Ich denke mal, jeder, der in Jeans und T-Shirt fährt, ist sich dessen schon bewusst, was beim Sturz passieren kann. Aber wahrscheinlich ist dann auch dieses "Ich stürze nicht, ich pass ja auf" ebenfalls mit dabei, und wenn´s dann doch passiert - tja. Auch, wenn außer Helm keine andere Schutzkleidung vorgeschrieben ist, wer in Jeans und Shirt fährt und sich dann mault, hat selber Schuld. Irgendwo wird das Verletzungsrisiko ja dann schon billigend in Kauf genommen, daher kann ich das Urteil in gewisser Weise schon nachvollziehen.
__________________


Durch dick und dünn mit Africa Twünn

Waldkatze ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2009, 08:10   #8 (permalink)
Lesben-Schreck
 
Benutzerbild von Eggi
 
     
 
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IK 4
 
     
Vorname: Eggi
Ort: Lübeck
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Motorrad: ZRX 1200 S und XT 660 Z Tenere
Fahrstil: Ich fahr eh nur 50
Beiträge: 499
AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall

Ein Bekannter von mir ist mit Jeanshose und Jeansjacke in der Stadt mit 150 km/h (!!!) gedahren hat sich übelst gemault und ist nun Frührentner. Zum Zeitpunkt des Unfalls war er ca. 25 Jahre alt.

Irgendwie hatte ich gar kein Mitleid...........


Bei meinem Sturz im November 2000 wäre ich ohne Schutzkleidung tot gewesen..
Von daher:
Sei es noch so heiß: ES WIRD MOTORRAD-SCHUTZKLEIDUNG GETRAGEN
__________________
Der Verlust der Werte: Es gibt Leute die kaufen mit Geld, das sie nicht haben, Sachen, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen.

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Ehemann von Ela die Waldkatze
Eggi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2009, 09:00   #9 (permalink)
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Alter: 60
Motorrad: Honda Hornet
Fahrstil: Krabbelgruppe
Beiträge: 2.980
AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall

Zitat:
Zitat von Eggi Beitrag anzeigen

Bei meinem Sturz im November 2000 wäre ich ohne Schutzkleidung tot gewesen..
Von daher:
Sei es noch so heiß: ES WIRD MOTORRAD-SCHUTZKLEIDUNG GETRAGEN
Das ist bei uns nichts anders, lieber schwitze ich so wie gestern
als ungeschützt zu fahren.
Bei meinem Sturz im Juli 2006 habe ich bei 30 Km/h,
Lederhose unf Jacke angehabt und ich war froh drum.
Außer einen kaputten Daum und ein paar Prellungen
habe ich nichts abbekommen.

Protektoren an der Hüfte, den Ellenbogen und Schultern
mußte ich neu machen.
Das hätte ich bei 30km/h auch nicht erwartet.

__________________
Teddy15 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.08.2009, 12:09   #10 (permalink)
Vau Vier
 
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Vorname: Gernot
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Alter: 52
Motorrad: VFR 800 FI
Fahrstil: Löbt! ;)
Beiträge: 1.158
AW: Urteil zum Thema Tragen von Schutzbekleidung bei Unfall

Zitat:
Zitat von Waldkatze Beitrag anzeigen
Ich denke mal, jeder, der in Jeans und T-Shirt fährt, ist sich dessen schon bewusst, was beim Sturz passieren kann. Aber wahrscheinlich ist dann auch dieses "Ich stürze nicht, ich pass ja auf" ebenfalls mit dabei, und wenn´s dann doch passiert - tja. Auch, wenn außer Helm keine andere Schutzkleidung vorgeschrieben ist, wer in Jeans und Shirt fährt und sich dann mault, hat selber Schuld. Irgendwo wird das Verletzungsrisiko ja dann schon billigend in Kauf genommen, daher kann ich das Urteil in gewisser Weise schon nachvollziehen.
Und sowas schreibt jemand der (die) augenscheinlich (aufgrund des Avatars) nicht nur ohne Schutzkleidung sodern sogar ohne Helm fährt, ganz im Gegensatz zu deinem Mann.

Auch wenn ich selber kein Mittleid habe, genausownig selber erwarte, wenn ich "unten" ohne Schutzbekleidung unterwegs war, finde ich das Urteil nicht gerecht, wenn ich den Unfall nicht selbst versdchulde, da nunmal keine Pflicht gegeben ist in Schutzkleidung zu fahren.

Wenn man sich selber lang macht, dann braucht man nicht heulen. Aber wenn man abgeschossen wird, dann sehe ich das schon etwas anders.

P.S.: Wenn man selber halb nackt unterwegs ist, dann ist das ja die eine Sache. Aber wie bescheuert, hirn- und verantwortungslos muss man eigentlich sein, wenn man seinen Sozius ohne Schutzkleidung hinten draufklettern lässt?
Meine Frau hatte bei unserem Sturz ein 5-Markstück grosses Loch bis zum Protektor in ihrer Lederjacke! Ich will garnicht wissen, wie das nur mit T-Shirt ausgesehen hätte.
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Nostromo ist offline   Mit Zitat antworten
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schutzbekleidung, thema, tragen, tragen schutzbekleidung, unfall, urteil

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