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Versicherung, TÜV & Co. Informationen rund um Themen wie Zulassung, TÜV-Eintragungen, günstige Versicherungen, usw. gehören in dieses Forum.

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Alt 22.05.2009, 16:41   #1 (permalink)
Frauenbeauftragter
 
Benutzerbild von Swifty
 
     
 
TUT
 
 
QN ?
 
     
Vorname: Martin
Ort: 78549 Immendingen-Hattingen
Alter: 66
Motorrad: BMW K 1200 GT
Fahrstil: eher sportlich
Beiträge: 505
Vorsicht bei Abfindung nach Unfall

Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld! Besonders bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft nicht vorhersehbar, warnen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Deshalb ist beim Abschluss einer Abfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Versicherung Vorsicht geboten: Nach dem Erhalt der Abfindungssumme bestehen nämlich keine Ansprüche mehr!

Dies zeigt eine rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az: 13 O 767/07), mit der die Klage eines Unfallopfers auf Begleichung von Spätschäden in Höhe von rund 37 000 Euro abgewiesen wurde. Der Kläger hatte sich nach einem schweren Unfall abfinden lassen. Jahre später wurde er erneut bei einem Verkehrsunfall verletzt und mit 44 000 Euro von der gegnerischen Versicherung abgefunden. Als er dann weitere Ansprüche wegen einer inzwischen eingetretenen Dienstunfähigkeit erhob, stellte sich heraus, dass am Verlust der Arbeitskraft nicht der zweite Unfall Schuld trug, sondern dass es sich um eine Spätfolge des ersten Unfalls handelte.

Das Landgericht befand, dass die Abfindungsvereinbarung für den ersten Unfall jegliche weitere Ansprüche ausschloss, denn der Kläger habe sich »für endgültig abgefunden« erklärt. Damit habe er das Risiko übernommen, dass die für die Abfindungsberechnung maßgebenden Faktoren auf Schätzungen und unsicheren Prognosen beruhten. Es wäre ihm unbenommen gewesen, einen Vergleichsabschluss nur bei Ausklammerung einer späteren Dienstunfähigkeit zu akzeptieren. (Quelle:tourenfahrer.de)
__________________
Für eine Abkürzung ist mir kein Umweg zu weit!
Der tut nix, der will nur spielen!

Swifty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2009, 17:48   #2 (permalink)
hat noch keinen Titel
 
Benutzerbild von Josef_K
 
     
 
VEC
 
 
?? ?
 
     
Vorname: Josef
Ort: Dinklage
Motorrad: Triumph Tiger Explorer
Fahrstil: möglichst schräg
Beiträge: 32
AW: Vorsicht bei Abfindung nach Unfall

Zitat:
Zitat von Swifty Beitrag anzeigen
Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld!
Bei Verkehrsunfällen gilt es in keinem Fall.

Zitat:
Das Landgericht befand, dass die Abfindungsvereinbarung für den ersten Unfall jegliche weitere Ansprüche ausschloss, denn der Kläger habe sich »für endgültig abgefunden« erklärt.
Das ist bei einer Abfindung eigentlich immer der Fall.
Entweder man läßt sich abfinden, oder man reicht nach und nach die Kosten für die Folgeschäden ein.

Was aber viel wichtiger ist: Versuche niemals deine Rechte ohne Anwalt geltend zu machen. Die Versicherungen ziehen dich über den Tisch. Immer! Sie beschäftigen ganze Abteilungen, die nur dafür da sind den Schaden so gering wir möglich zu halten.

Nach meinem Unfall wurde mir sofort eine Abfindung angeboten. Nachdem ich einen Anwalt beauftragt hatte, wurde die Summe direkt verdoppelt. Nicht viel, aber immerhin. Nach einem Jahr habe ich dann nach vielen Angeboten zugestimmt. Die Abfindung war um den Faktor 15 (in Worten fünfzehn) höher als das erste Angebot an meinen Anwalt. Das Kleingeld was mir ohne Anwalt angeboten wurde also um den Faktor 30.
__________________
Gruß Josef

Autor des Alpen-, Camping- und eGS-Overlay für Garmin Navis.
Josef_K ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 22.05.2009, 17:54   #3 (permalink)
HS-Hüpfburg-Terrorist
 
Benutzerbild von Bob Harley
 
     
 
OHZ
 
 
ME 5
 
     
Vorname: Marco
Ort: Ritterhude/Team-Nord
Alter: 49
Motorrad: HD Street Bob
Fahrstil: Slow`N Loud!
Beiträge: 2.635
AW: Vorsicht bei Abfindung nach Unfall

Das ist doch bei jedem Versicherungsfall so...keiner schenkt Dir was, sie werden immer versuchen dich über den Tisch zu ziehen, bzw. Geld zu sparen...

Daher sollte man auf jeden fall ne gute Rechtschutzversicherung und nen guten Anwalt sein eigen nennen...

PS: Mit meinem Anwalt geh ich ab und zu einen ...!!!
Hat mir echt schon viel gebracht und geholfen...
__________________
MfG Bob Harley
Meine Harley tropft nicht, sie markiert!


No One Likes Us! We Don´t Care!
Bob Harley ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.07.2009, 06:56   #4 (permalink)
will auch keinen titel haben
 
Benutzerbild von Techgeist
 
     
 
HE
 
 
M? 1
 
     
Vorname: Michael
Ort: Helmstedt
Alter: 42
Motorrad: Gsx-r750 w
Fahrstil: recht defensiv
Beiträge: 151
AW: Vorsicht bei Abfindung nach Unfall

Dazu fällt mir nur noch www.bikersrecht.de ein...
Top Anwälte habe ich leider selber schon gebraucht und nur weiter zu empfehlen..
__________________
Nachts ists Kälter wie Draussen

Ich bin einer von denen Mit den du als Kind auch schon nicht spielen durftest


Geändert von Techgeist (01.07.2009 um 06:58 Uhr) Grund: linkänderung
Techgeist ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

Stichworte
abfindung, unfall, vorsicht


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