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KurvenRatte 22.10.2010 22:13

In welcher Zeit leben wir?
 
:mad: Da frage ich mich ernsthaft, wo ist die reale Welt geblieben ? :mad:
Wo soll das hinführen ???

BIN ENTSETZT !


http://www.augsburger-allgemeine.de/...geid,4293.html

beiker 22.10.2010 22:18

AW: In welcher Zeit leben wir ?
 
Naja, ob Dir jemand Softare klaut oder zerstört, die du bezahlt hast....

...oder die Rüstungen werden geklaut....

Da ist doch ein Schaden entstanden;)

Motorradmetre 23.10.2010 11:14

AW: In welcher Zeit leben wir ?
 
Du kannst doch nicht jemandem dein Passwort verraten und dich anschließend beschweren.
Aber die Urteile vieler Richter sind einfach nicht nachzuvollziehen

EhemaligerBenutzer_201401120007 23.10.2010 11:44

AW: In welcher Zeit leben wir ?
 
Zitat:

Zitat von Motorradmetre (Beitrag 109513)
Du kannst doch nicht jemandem dein Passwort verraten und dich anschließend beschweren.

Doch! Denn die beiden haben augenscheinlich zwar die Passwörter genannt, wollten aber eben keine missbräuchliche Benutzung des Accounts. Ebenso wenig wollten sie den entstandenen finanziellen Schaden. Klar ist das sehr naiv von den beiden, heißt aber ja nicht im Umkehrschluss, dass es für den Täter nicht trotzdem strafbar ist.

Zitat:

Zitat von Motorradmetre (Beitrag 109513)
Aber die Urteile vieler Richter sind einfach nicht nachzuvollziehen

Begründung und Urteil finde ich vollkommen gerechtfertigt.

Der Diebstahl nach StGB greift hier nicht, da es sich um eine Tat im Internet handelt. Trotzdem finden hier m.E. die Tatbestandsmerkmale der §§242 StGB ff Anwendung (auch wenn letztendlich aufgrund "unbefugter Datenveränderung" abgeurteilt wurde).

Kurzform:
Der Täter hat sich m.E. eindeutig eine ihm fremde Sache mit Wissen und Wollen (rechtswidrig) zugeignet. Auch wenn er die Zugangsdaten hatte, rechtfertigt das nicht, dass er wissentlich (=Vorsatz) die Rüstung (=die Sache, die ihm fremd ist) verkauft (=Wegnahme = Zueignungsabsicht) und damit auch noch dem eigentlichen Gewahrsamsinhaber (=geprellter User) einen finanziellen Schaden entstehen lässt.

Ergo: Werft ihn auf den Poden, den pösen Purschen! :D

SilkeN 23.10.2010 13:40

AW: In welcher Zeit leben wir ?
 
Ich weiß grad nicht so richtig, wie ich´s sagen soll.
Mag ja sein, daß ein Schaden entstand usw. ABER mich entsetzt, daß wir überhaupt über einen ... virtuellen... Schaden reden...
Wir leben doch nicht im Internet....???!!!! Wenn Nachbarskind der Freundin die Bekleidung für die Barbie-Puppe mopst, dann ist das was, was ich verstehe...
Versteht Ihr, was ich meine????

EhemaligerBenutzer_201401120007 23.10.2010 14:03

AW: In welcher Zeit leben wir ?
 
Wieso? Die virtuelle Rüstung wird in echtem Geld gehandelt und hat somit einen realen Wert von ca. 1000€.

Hätte der Täter deine Kleidung verkauft, wärst du auch angefressen! (Ein Schelm, wer nun böses denkt! :D)

SilkeN 23.10.2010 14:42

AW: In welcher Zeit leben wir ?
 
Ich hab nix Plan von Internet-Spielchen. Klär mich auf:
Ich habe ein Spielpüppchen in irgendeinem Internetspiel erstanden (echt, muß ich das kaufen??) - dann kann ich gegen irgendwelche Gegner Schlachten schlagen?? Um nicht erschlagen zu werden, KAUFE ich meinem Püppchen eine Rüstung für 1000 Euro?????
(Gott, meine Freundin beklagte sich grade noch bei mir, daß die neueste Barbie für ihre Tochter 25,00 Euro gekostet hat...)
Ich werde - ach was - ich BIN alt, glaube ich gerade :nachdenklich:

KurvenRatte 23.10.2010 18:11

AW: In welcher Zeit leben wir ?
 
:bravo:
Zitat:

Zitat von cinzano (Beitrag 109514)
Doch! Denn die beiden haben augenscheinlich zwar die Passwörter genannt, wollten aber eben keine missbräuchliche Benutzung des Accounts. Ebenso wenig wollten sie den entstandenen finanziellen Schaden. Klar ist das sehr naiv von den beiden, heißt aber ja nicht im Umkehrschluss, dass es für den Täter nicht trotzdem strafbar ist.



Begründung und Urteil finde ich vollkommen gerechtfertigt.

Der Diebstahl nach StGB greift hier nicht, da es sich um eine Tat im Internet handelt. Trotzdem finden hier m.E. die Tatbestandsmerkmale der §§242 StGB ff Anwendung (auch wenn letztendlich aufgrund "unbefugter Datenveränderung" abgeurteilt wurde).

Kurzform:
Der Täter hat sich m.E. eindeutig eine ihm fremde Sache mit Wissen und Wollen (rechtswidrig) zugeignet. Auch wenn er die Zugangsdaten hatte, rechtfertigt das nicht, dass er wissentlich (=Vorsatz) die Rüstung (=die Sache, die ihm fremd ist) verkauft (=Wegnahme = Zueignungsabsicht) und damit auch noch dem eigentlichen Gewahrsamsinhaber (=geprellter User) einen finanziellen Schaden entstehen lässt.

Ergo: Werft ihn auf den Poden, den pösen Purschen! :D

:bravo: Pösewicht :bravo:

naufel666 23.10.2010 18:18

AW: In welcher Zeit leben wir ?
 
Das Einzige was mir dazu einfällt....:kp:
Verbrechen gehören bestraft.
Auch im Internet gibt es Regeln und Gesetze.
Das ist kein rechtsfreier Raum.

HolgiV6 23.10.2010 19:35

AW: In welcher Zeit leben wir ?
 
Seh ich genauso, wird Zeit das die Leute mal lernen das man im Netz nicht machen kann was man will.
Man wäre ja schließlich auch sauer wenn jemand Daten von fremden Rechnern klaut


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