AW: Neues vom Blitzern
Schade, ich dachte, ihr wärt in der Thematik mehr drin.
a) Dieser Hightech wird gebraucht, um einen Fahrer zu schnappen, eben ohne ihn anzuhalten. Ansonsten tut es auch eine Radar- oder Lasermessung mit Frontfoto. b) Die Sturmhaube sieht man nicht auf den Fotos. Es ist, als wenn man keine anhätte c) Es gibt keine Halterhaftung. Der Fahrer muss identifiziert werden. Und bei 100 Euro und drei Punkten sagt man halt, ok. Und zahlt. Aber wenn es wirklich ernst ist, hat man notfalls die Option, die Sache abzuwenden. Sch... auf das Fahrtenbuch. Kleineres Übel Also: Gefragt sind technische Ideen, das Foto unbrauchbar zu machen |
AW: Neues vom Blitzern
Zitat:
Ich weiß, das es Experten gibt, die mit einen Ausschnitt des Gesichtes (z.B. bei klarem Visier) in der Lage sind, diesen Ausschnitt einem Gesicht zu zu ordnen. Fotos durch den Helm kenne ich noch nicht. Frage ist also durchaus ernst gemeint. :wink: |
AW: Neues vom Blitzern
Wieso sieht man denn die Sturmhaube nicht? :confused:
Das die mittlerweile soweit sind das es egal ist was man für ein Visier trägt ist mir wohl bekannt aber wenn das komplette Gesicht von einer Sturmhaube bedeckt ist bis auf die Augen sind die doch nicht in der lage den Fahrer zu identifizieren :nachdenklich: |
AW: Neues vom Blitzern
Der Film ist IR empfindlich. Es genügt die Darstellung der Gesichtskonturen trotz Sturmhaube. Anhand der Beschaffenheit des Gesichts kann der Fahrer von einem Anthro.. Atrtortk.. AAhh... von einem Affenforscher identifiziert werden.
Es geht hier also wirklich um undurchblitzbare Visiere bzw. Visierbeschichtungen. Alles andere ist entweder zwecklos oder unsicher. |
AW: Neues vom Blitzern
dann sollte mal mal überlegen was IR aufhält welche materiealien werden nicht von IR durchleuchtet!!
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AW: Neues vom Blitzern
Stichwort:
Polarisationsfilter |
AW: Neues vom Blitzern
Was sagt denn unser Haus- und Hofcop zu diesen neuen Geräten? ;) :D
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AW: Neues vom Blitzern
hier gibt`s nen cop ? Das ist gut.
Aber die werden da eher wenig zu sagen, zumindest wenig was hilft. Sieht man im Radarforum und auf Copzone. Vielleicht ein Ingeneur, ein Fotograf o.ä., ein Dipl Physiker oder so. Die müßten dazu was sagen können. Schaut mal hier den ersten Beitrag an: http://www.tdm-forum.net/thread.php?id=13864 |
AW: Neues vom Blitzern
Eigentlich geht es in diesem Beitrag nicht darum das der Fahrer versucht zu verhindern das er erkannt wird. Wird man angehalten, gibt es ja doch keine Ausrede. Viel mehr darum das bei diesem Verfahren auch von hinten geblitzt wird. Somit ist es möglich beim Zweirad den Halter fest zu stellen. Dieser bekommt dann Post und darf sich zu der Sache äußern. Handelt es sich nur um ein Verwahnungsgeld, und man ist selbst gefahren, denke ich sollte man zahlen(Wer Mist baut, muß auch dafür gerade stehen). Ob man aber für jemand anderes zahlt, glaube ich weniger. Zu mal wenn es sich nicht um eine Verwahnung,sondern um eine OWI mit Bußgeld und Fahrverbot handelt. Eine Halterhaftung gibt es in Deutschland noch nicht. Die EU möchte dieses aber einführen. Somit könnte, wenn es dumm läuft die Auflage zum führen eines Fahrtenbuchs kommen. Dieses ist nicht mehr Fahrzeug bezogen. Kann also übertragen werden.
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AW: Neues vom Blitzern
Danke Oenkie,
ich breche es mal auf einen einfachen Nenner anhand klarer Aussagen herunter: - Die Anlagen, die auch das hintere Nummernschild fotografieren werden nicht benötigt, wenn man die Sünder ohnehin einige Meter weiter anhält. Richtig ? Ok, richtig Frage: Wird man von einem solchen Gerät erfaßt, wie wahrscheinlich ist es dann, dass man noch rausgezogen wird ? Ok, gering. - Wird man also von einem solchen Gerät erfasst, bekommt man als Halter Post, wenns normal läuft auch mit Foto. Ist der Fahrer nicht zu erkennen (diesen Zustand wollen wir hier herstellen), wird man als Halter befragt, wer es denn sein könnte. Grund: Der Halter kann nicht für das Vergehen eines Fahrers verantwortlich gemacht werden. Was die EU in Zukunft macht, macht sie halt........ in Zukunft. Nicht heute. - Macht man keine klaren Aussagen zum Fahrer (Probefahrt bla bla), KANN man ein Fahrtenbuch aufgelegt bekommen, um dann bei einem weiteren Verstoß gesicherte Aussagen machen zu müssen. - Anhand der Schwere des Verstoßes verbleibt dann dem Halter die Entscheidung, ob er diese Option notfalls zieht, oder einfach die Strafe antritt. Fazit: Alles steht und fällt mit der Identifikation des Fahrers. Insofern ist die Aussage: Zitat:
Und der Einwand... "ei ja, wenn sie einen rausziehen...." Naja, dann ziehen sie einen eben raus. Da konnte man vorher nichts machen und heute auch nicht. Aber darum geht es jetzt echt nicht. Es geht darum, partiell diesem einen System ein Schäppchen zu schlagen, indem man das klare Ablichten des Gesichtes verhindert. Und das ist nunmal eine rein technische Frage. Kleiner Nachtrag: Wir Mopedfahrer haben so viele Nachteile im Strassenverkehr, wir kriegen ständig in die Fresse. Die bauen uns Knochenbrecher an den Strassenrand, damit wir entzweibrechen, wenn uns mal wieder ein BMW abdrängt und drunterschiebt. Rasende Autofahrer finden Leitplanken toll... so müssen sie nicht in Bäume einschlagen oder Hänge runterstürzen. Super, oder ? Also bitte.... wenigstens diese eine Freiheit, unser Gesicht nicht immer hinhalten zu müssen.. diese eine Freiheit sollten wir uns nicht kampflos nehmen lassen. |
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