Blitzer rechtswidrig?

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Markus
31.08.2009, 09:09
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Blitzer rechtswidrig?” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Nostromo
31.08.2009, 09:09
Gut, die Quelle ist Bild und somit nicht die seriöseste, aber immerhin mal etwas erheiternd. ;)

Wurden Sie in den letzten Wochen geblitzt oder von der Polizei gefilmt? Dann haben Sie gute Chancen, straffrei auszugehen. Das behauptet der Dresdner ADAC-Anwalt Klaus Kucklick (51) und beruft sich auf ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Kaum einer hat es wahrgenommen, doch es ist spektakulär!
Unter Aktenzeichen 2 BvR 941/08 hatte ein Autofahrer aus Güstrow geklagt. Die Polizei hatte ihn von einer Autobahnbrücke aus gefilmt. Der Mann nannte das einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Niemand dürfe ihn einfach filmen. Dass er 29 km/h zu schnell war, trat in den Hintergrund.
Und das kleine Wunder geschah! Die Verfassungs-Richter entschieden, dass die „angefertigten Videoaufzeichnungen ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes“ darstellen. Außerdem wurde befunden, dass ein Erlass eines Ministeriums zur Legalisierung dieser Videoaufnahmen rechtlich nicht ausreicht.
Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.
Egal, ob an der Ampel geblitzt oder mit der Videokamera verfolgt: Neuerdings sind das „unrechtmäßig erhobene Daten und die dürfen in der Regel vor Gericht nicht als Beweis verwertet werden“, so Kucklick.
Nach Informationen des ADAC stellen auch die Amtsgerichte Grimma, Wurzen, Eilenburg und Torgau aktuell Verfahren ein, zumindest solche zur Video-Abstandsmessung.
Ein Wermuts-Tropfen bleibt allerdings: Bereits abgeschlossene Bußgeldverfahren werden nicht wieder aufgerollt. Alle anderen gefilmten oder fotografierten Verkehrssünder können hoffen...!

Nadine
31.08.2009, 10:13
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
lustikuss
31.08.2009, 10:13
Gut, die Quelle ist Bild und somit nicht die seriöseste, aber immerhin mal etwas erheiternd. ;)



wieder mal ne geile begründung !!

(das kann dauern, gg ) :stinkefinger:

helix07
31.08.2009, 11:40
Na dann mal hier ein Link mit mehr Glaubwürdigkeit...

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/08/20/keine-video-kontrollen-ohne-klares-gesetz/

Krankerbruder
01.09.2009, 11:54
ja aber ich glaub so einfach wird das auch nicht, da Die Blitzer (bei den genannten Rotlichtverstößen) ja schon über jahre anerkannt sind.

ConnyLungis
01.09.2009, 15:01
ja aber ich glaub so einfach wird das auch nicht, da Die Blitzer (bei den genannten Rotlichtverstößen) ja schon über jahre anerkannt sind.

Das spielt keine Rolle, sofern diese Verfahren noch nie anhand des Persönlichkeitsrechts angefochten wurden. Irgendwann ist immer das erste mal.

EhemaligerBenutzer_201401120007
01.09.2009, 15:34
Bitte verwechselt hier nicht fotografieren und videografieren!

Es geht um Videoaufnahmen! Um nichts anderes. Und da ist die - schon tausendmal dikutierte - Frage, ob eine Videoaufzeichnung VOR Vollendung einer Owi rechtswidrig ist oder nicht. Diese Voraberhebung von Daten ohne vorangegangenen Verstoß soll nach Meinung von z.B. Herrn RA Kucklick (und anderen) rechtswidrig sein.
Beim "Blitzen" wie ihr es nennt, werden die Daten erst NACH dem Verstoß erhoben.

Die B**d hat ja auch mal wieder toll recherchriert/formuliert.

Vergangenen Mittwoch stellte das Dresdner Amtsgericht auch wirklich zwei Bußgeldverfahren von Anwalt Kucklick ein. „In dem einen ging es um eine Videoaufzeichnung, in dem anderen um einen Rotlichtverstoß“, so Kucklick. Zwei weitere seiner Verfahren wurden ausgesetzt.

Der gute Herr Kucklick ist Rechtsanwalt. Und was glaubt ihr, wie viele hunderte Rotlichtverstöße jeden Tag eingestellt werden? Bei der Videoaufzeichnung mag er (mal wieder) einen Erfolg verbuchen können und stellt damit (mal wieder) die o.g. Diskussion in der Raum. Der Rotlichtverstoß wurde einfach nur so erwähnt, muss aber ja nicht zwingend was mit der (mal wieder) aktuellen "Problematik" zu tun haben. Und auch die Formulierung ´zwei weitere Verfahren´ kann alles, aber auch nichts bedeuten....

ConnyLungis
01.09.2009, 17:10
ist doch völlig egal. wenn sie Abstandsmessung per Video machen, filmen sie jede menge unbeteiligte Personen dabei. das dürfen sie nicht.

EhemaligerBenutzer_201401120007
01.09.2009, 17:16
Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere".

Es geht darum:

Beim "Blitzen" wird Dein Kennzeichen erst fotografiert (also Deine Daten erhoben), wenn Du auch was falsch gemacht hast.

Beim Filmen wirst Du schon gefilmt (und somit Deine Daten erhoben) BEVOR Du was gemacht hast und somit auch dann, wenn Du Dich völlig gesetzeskonform bewegst.

Und letzteres ist hier eben strittig, weil man sich ja frei bewegen darf...

das dürfen sie nicht.

Genau das ist der Streitpunkt (mal wieder). Dürfen sie das, oder dürfen sie das nicht!?

Bob Harley
01.09.2009, 17:37
Malte, hattest du nicht deine Diplomarbeit übers Thema "Blitzen" geschrieben...???:nachdenklich:

ConnyLungis
01.09.2009, 18:14
Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere".

Es geht darum:

Beim "Blitzen" wird Dein Kennzeichen erst fotografiert (also Deine Daten erhoben), wenn Du auch was falsch gemacht hast.

Beim Filmen wirst Du schon gefilmt (und somit Deine Daten erhoben) BEVOR Du was gemacht hast und somit auch dann, wenn Du Dich völlig gesetzeskonform bewegst.

Und letzteres ist hier eben strittig, weil man sich ja frei bewegen darf...



Genau das ist der Streitpunkt (mal wieder). Dürfen sie das, oder dürfen sie das nicht!?

doch, sicher ist das damit gemeint. du wirst gefilmt, egal ob du einen verstoß begehst, oder nicht. Auf den tisch kommt die sache halt nur, wenn ein verfahren eingeleitet wird. grundsätzlich jedoch wird die sache -gänzlich- einer prüfung unterzogen. denn wer erlaubt denen denn, leute zu filmen, die ganz unbeteiligt mit "drauf" sind ?

Also WENN es eine Änderung im Gesetz geben sollte, dann muß dieses Gesetz auch die unbeteiligten und die konform fahrenden berühren.

EhemaligerBenutzer_201401120007
01.09.2009, 20:12
Malte, hattest du nicht deine Diplomarbeit übers Thema "Blitzen" geschrieben...???:nachdenklich:

Ja, fast. Innovative Geschwindigkeitsüberwachung war das Hauptthema.

doch, sicher ist das damit gemeint. du wirst gefilmt, egal ob du einen verstoß begehst, oder nicht.

Jens, lies doch bitte meinen Post nochmal. Ich habe nichts anderes geschrieben.

denn wer erlaubt denen denn, leute zu filmen, die ganz unbeteiligt mit "drauf" sind ?

Bevor diejenigen, die "mit drauf" sind geschützt werden, sollten dann nicht vorher noch diejenigen geschützt werden, die vor denen, die "mit drauf" sind fahren, die aber auch, wie die, die nur "mit drauf" sind, nichts unrechtes getan haben??!
(Manchmal mag ich verschachtelte Sätze! :D)

Die Problematik ist ganz einfach:

Du machst alles richtig, wirst aber trotzdem gefilmt. Darf das sein?
(Wenn es "blitzt" hast Du ja schon was falsch gemacht, deshalb unstrittig.)

Also WENN es eine Änderung im Gesetz geben sollte, dann muß dieses Gesetz auch die unbeteiligten und die konform fahrenden berühren.

Genau das isses. ;)

Aber diese Diskussion ist schon so alt und kommt immer mal wieder. Ich hab´ 2003 bei meiner Recherche für den Dipl. schon damals ewig alte Rechtskommentare zu eben genau diesem Thema gefunden...

Mir fällt dabei immer folgender Spruch ein:

Big Brother is watching you!

Aber:
Will ich denn, das der Staat weiß, was ich wann, wo und wie tue, auch wenn ich mich rechtskonform verhalte?
Und dafür kann man sehr viele Pro´s & Contra´s finden. Glaub´ mir, ich hab´ das ganze in meiner Diplomarbeit verknusen dürfen. :mad:

Ich hoffe ich war neutral genug!? :confused:
In diesem Sinne...

Malte :cop:

helix07
01.09.2009, 21:50
Nochmals hier zum nachlesen:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090811_2bvr094108.html

ConnyLungis
02.09.2009, 11:35
Er macht im Wesentlichen geltend, die Videoaufzeichnung stelle einen Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten seien von einer Autobahnbrücke aus alle durchfahrenden Fahrzeuge verdeckt gefilmt worden. Der jeweilige Fahrer sei erkennbar und identifizierbar aufgenommen worden. Eine vorherige Auswahl dahingehend, ob der Betroffene eines Verkehrsverstoßes verdächtig sei, habe nicht stattgefunden. Daher hätte kein Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit gehabt, sich durch rechtmäßiges Verhalten der Videoaufzeichnung zu entziehen. Die Löschung sei frühestens nach Auswertung erfolgt. Für eine derartige Geschwindigkeitsüberwachung bestehe keine gesetzliche Grundlage, weshalb der Grundrechtseingriff nicht gerechtfertigt sei.

Cinzano, bei allem Respekt. Ich will jetzt nicht päpstlich sein, aber

ich schreibe:
"ist doch völlig egal. wenn sie Abstandsmessung per Video machen, filmen sie jede menge unbeteiligte Personen dabei. das dürfen sie nicht."


Du schreibst:
Neee.... das ist eben gar nicht gemeint. Es geht nicht um "andere".


Ich schreibe:doch, sicher ist das damit gemeint. du wirst gefilmt, egal ob du einen verstoß begehst, oder nicht.


Du schreibst:
Jens, lies doch bitte meinen Post nochmal. Ich habe nichts anderes geschrieben.

:bravo:

:nachdenklich::nachdenklich::nachdenklich:... egal.




Also ich halte es nochmal für die Allgemeinheit fest:

Es wird neu zu entscheiden sein, ob die allgemeine Verkehrsüberwachung per Video zulässig ist, solange nicht gewährleistet ist, dass sich Betroffene durch regelkonformes Verhalten dieser entziehen können.

helix07
02.09.2009, 18:16
Ein ernstes Thema aber hier wat zum lachen:

http://r1gazgaz.free.fr/Images/JoeBarTeam/joe_bar_team.jpg

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