Der neue Bußgeldkatalog 2009

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Markus
29.12.2008, 10:06
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Der neue Bußgeldkatalog 2009” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

EhemaligerBenutzer_201401120007
29.12.2008, 10:06
Alles wird teurer. Auch Verkehrsverstöße. Ab dem 01.02.2009 gilt der neue Bußgeldkatalog und man muss bei Verstößen tiefer in die Tasche greifen.

Begründung der Bundesregierung:
1. gibt es leider noch immer 5000 Verkehrstote im Jahr zu beklagen.
2. möchte die Bundesregierung auch die Verkehrsverstöße von EU-Mitgliedern vollstrecken können (Mindesthöhe 70€).

Ich habe mal einige Neuerungen aufgelistet
(Auflistung ist nicht abschließend):

Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit
innerhalb geschlossener Ortschaften:

bis 10 km/h : 15 Euro, Verwarnungstatbestand
11-15 km/h : 25 Euro, Verwarnungstatbestand
16-20 km/h : 35 Euro, Verwarnungstatbestand
21-25 km/h : 50 Euro Bußgeld, 1 Punkt im VZR
(ab 2009: 80,00 Euro Bußgeld)
26-30 km/h : 60 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR
(ab 2009: 100,00 Euro Bußgeld)
31-40 km/h : 100 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
(ab 2009: 160,00 Euro Bußgeld)
41-50 km/h : 125 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
(ab 2009: 200,00 Euro Bußgeld)
51-60 km/h : 175 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot
(ab 2009: 280,00 Euro Bußgeld)
61-70 km/h : 300 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot
(ab 2009: 480,00 Euro Bußgeld)
über 70 km/h : 425 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot
(ab 2009: 680,00 Euro Bußgeld)

Überschreitung der zul. Höchstgeschwindigkeit
außerhalb geschlossener Ortschaften:

bis 10 km/h : 10 Euro, Verwarnungstatbestand
11-15 km/h : 20 Euro, Verwarnungstatbestand
16-20 km/h : 30 Euro, Verwarnungstatbestand
21-25 km/h : 40 Euro Bußgeld, 1 Punkt im VZR
(ab 2009: 70,00 Euro Bußgeld)
26-30 km/h : 50 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR
(ab 2009: 80,00 Euro Bußgeld)
31-40 km/h : 75 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR
(ab 2009: 120,00 Euro Bußgeld)
41-50 km/h : 100 Euro Bußgeld, 3 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
(ab 2009: 160,00 Euro Bußgeld)
51-60 km/h : 150 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 1 Monat Fahrverbot
(ab 2009: 240,00 Euro Bußgeld)
61-70 km/h : 275 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot
( 2009: 440,00 Euro Bußgeld)
über 70 km/h : 375 Euro Bußgeld, 4 Punkte im VZR, 3 Monate Fahrverbot
(ab 2009: 600,00 Euro Bußgeld)

Unangepasste Geschwindigkeit:
alt:
50 €
neu:
100 €

Drogen, Alkohol , Medikamente am Steuer:
alt:
250 € (1. Verstoß)
500 € (2. Verstoß)
750 € (3.Verstoß)
neu:
500 € (1. Verstoß)
1000 € (2. Verstoß)
1500 € (3. Verstoß)

Verstoß gegen Null-Promille-Regel für Fahranfänger:
alt:
125 €
neu:
250 €

Durchführung illegaler / nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen:
alt:
200 € (Veranstalter)
150 € (Teilnehmer)
neu:
500 € (Veranstalter)
400 € (Teilnehmer)

Rotlichtverstöße:
Rotlichtverstoß (unter 1 Sek. rot)
alt:
50€
neu:
90€
Rotlichtverstoß (länger als 1 Sek. rot)
alt:
125€
neu:
200€
Rotlichtverstoß (mit Gefährdung)
alt:
200€
neu:
320€
Rotlichtverstoß (mit Sachbeschädigung)
alt:
200€
neu:
360€

Zebrastreifen trotz Fußgänger überfahren
alt:
50€
neu:
80€

Bahnübergang bei Rotlicht umfahren:
alt:
450€
neu:
700€

Drängler:
Abstand in Meter bei mehr als 80 km/h
< 5/10 v. halben Tacho, alt 40€, neu 75€
< 4/10 v. halben Tacho, alt 60€, neu 100€
< 3/10 v. halben Tacho, alt 100€, neu 160€
< 2/10 v. halben Tacho, alt 150€, neu 240€
< 1/10 v. halben Tacho, alt 200€, neu 320€
(Beispiel: Bei 100 km/h beträgt der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug 25 Meter – fünf Zehntel der halben Geschwindigkeit)

Abstand in Meter bei mehr als 130 km /h
< 5/10 v. halben Tacho, alt 60€, neu 100€
< 4/10 v. halben Tacho, alt 100€, neu 180€
< 3/10 v. halben Tacho, alt 150€, neu 240€
< 2/10 v. halben Tacho, alt 200€, neu 320€
< 1/10 v. halben Tacho, alt 250€, neu 400€





Fahrverbote und Punkte bleiben unverändert. Zu allen Bußgeldtatbeständen kommen noch Verwaltungsgebühren hinzu. Die Tatbestände sind weitestgehend auf PKW- und Kradverstöße bezogen. Insb. für LKW u.ä. gelten andere Tatbestände.

Quelle: bundesregierung.de
Alle Angaben ohne Gewähr. Oben aufgeführte Tatbestände zeigen nur einen Teil der Neuerungen ab 2009 auf. Eine Rechtsberatung findet nicht statt.

Nadine
30.12.2008, 01:27
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Cheffe
30.12.2008, 01:27
Ist natürlich gerade für die Biker unter uns von erhöhter Bedeutung, die zwischendurch "nur mal eben kurz" ein Jucken in der rechten Hand verspüren. Da kann es dann schon passiert sein...

Gut, dass wir alle immer und zu jeder Zeit anständig und streng nach Vorschrift unterwegs sind. Somit betrifft es uns ja gar nicht und wir finden es natürlich prima, dass unserer Regierung weiterhin die Bußgelder erhöht.

:rolleyes:

EhemaligerBenutzer_201401120007
30.12.2008, 16:05
Gut, dass wir alle immer und zu jeder Zeit anständig und streng nach Vorschrift unterwegs sind.

:D:D:D Riiiiichtiiiiiig....

Im Ernst: Man bekommt die Menschen nur über den Geldbeutel zu packen!

Aber ich denke die Zahl der Verkehrsunfälle lässt sich damit nicht verringern. Und wenn, ist es schlecht messbar, da sich im Laufe der Zeit ja auch die Auto in Punkto Sicherheit verbessern. Weniger Verletzte / Tote sind somit nicht auf die erhöhten Bußgelder zurückzuführen.
Aber ich finde den Aspekt gut, dass man so auch die EU-Mitglieder besser sanktionieren kann. Wieso sollten die ungeschoren davonkommen, wenn ich an gleicher Stelle löhnen müsste?! Nur weil sie grad nicht in ihrem Land sind? Ich musste meine Tickets in Spanien auch zahlen...

Gedankenkrieger
12.01.2009, 10:51
@ cinzano

danke für die listung. hatte zwar den gesetzentwurf, aber noch nicht den expliziten katalog. über sinn und unsinn solcher regelungen brauchen wir hier denke ich einmal nicht diskutieren. was für stilblüten da bei der legeslative gezogen werden erschließt sich dem normalen menschenverstand eben nicht.

was vielleicht noch interessant wäre ist, dass die regelungen der auslandsvollstreckung nach eu-recht umzusetzen sind. derzeit können bußgelder nur aufgrund von wechselstaatlichen beziehung beigetrieben und vollstreckt werden (wenn sie nicht vor ort und stelle sanktioniert wurden). mit der neuen regelung wírd dies eben abgeschafft und die verfolgung erleichtert.

HolgiV6
12.01.2009, 17:47
manches finde ich ja gerechtfertigt mit dem Bußgeld denn notorische Raser, Drängler etc kannste wirklich nur im Geldbeutel treffen
wobei das diskutieren was sinnvoll was übertrieben ist ja eh nichts bringen würde. Nur glaube ich nicht das höhere Bußgelder wirklich was bringen

EhemaligerBenutzer_201401120007
13.01.2009, 10:29
@ cinzano
danke für die listung. hatte zwar den gesetzentwurf, aber noch nicht den expliziten katalog.
Hab´s auch nur Intern bekommen. Auf die offizielle Papierform warte ich auch noch.
Dann heiß es wieder: Bußgeldkatalog sortieren. Immer diese Nachtrags-/Änderungsblätter einsortieren... :muede:

über sinn und unsinn solcher regelungen brauchen wir hier denke ich einmal nicht diskutieren. was für stilblüten da bei der legeslative gezogen werden erschließt sich dem normalen menschenverstand eben nicht.
:lol: Wie recht Du doch hast... :bravo:

Shmuu
13.01.2009, 12:41
mhh eigenlich müsst ich meinen chef mal nach
ner gehaltserhöhung fragen wer weis was in
der saison 2009 auf mich zukommt :unschuldig:

ne mal im ernst bei einigen sachen find ich es schon
ok das man ein bißchen drauf legen muß
wie z.b. bei alkohol u. drogen am steuer :cop:

gruß stefan

Movistar
15.01.2009, 03:49
Naja, Sinn und Unsinn des Ganzen ......

Ich gehe zunächst mal nicht davon aus, dass man notorische Raser über Bußgelder (und seien die noch so hoch) von ihrer eingefahrenen Verhaltensweise abbringen kann. 'N Führerscheinentzug oder verhaltensbildenene Maßnahmen (2-3 Tage auf der Unfallstation) bringen's wohl eher....

Hin und wieder trifft's einen halt mal. Ich finde es allerdings wichtiger, dass man der Situation angepasst und nicht unter dem Einfluss von Alkohol/Drogen fährt, als dass auf der Bahn 10-20 km/h mehr auf der Uhr stehen. In vielen Situationen verursachen die Schleicher viel bösere Situationen als jemand, dem Spritverbrauch und CO2-Werte egal sind.

Aber bevor ich mich hier wieder aufrege ..... vielen Dank für den Hinweis. Habe glücklicherweise mein letztes Ticket noch in 2008 bekommen.

EhemaligerBenutzer_201401120007
15.01.2009, 03:55
Hab´ mal das Datum geändert.
Der neue Katalog gilt natürlich ab 01.02.09... :o

Carsten
15.01.2009, 09:34
Aber schon schön seit dem 01.01. nach dem Neuen abkassiert wa :)

Ich weiß wer da einen ausgeben muss :)

EhemaligerBenutzer_201401120007
15.01.2009, 16:15
Aber schon schön seit dem 01.01. nach dem Neuen abkassiert wa :)


:stinkefinger:
Klar, aber nur die R6-Fahrer... :tuedelue:
(Weiß gar nicht, wo mein A-Block ist. Hab´ den schon Ewigkeiten nicht genutzt...)

Teufelshonda
05.03.2020, 15:10
Ich denke der neue Bußgeldkatalog sollte auch mal angepasst werden da wir ja auch eine neue Geschwindigkeitsbegrenzung haben bzw sie kommen soll.

HolgiV6
06.03.2020, 11:42
Ist ja gerade in der Diskussion diesen anzupassen
Ich hoffe ganz stark das die StVo-Novelle so nicht umgesetzt wird.
Das wäre dann ein guter Grund das Hobby aufzugeben
Irgendwann hört es ja echt mal auf. Stehen sowieso schon überall Schilder die einen grundlos ausbremsen.


Aber bei 16km/h außerorts ein Punkt ist ja mal völlig übertrieben.
Da stehst ja bei jedem Überholen mit einem Bein im Knast.

BassTi
08.03.2020, 12:25
Ist ja gerade in der Diskussion diesen anzupassen
Ich hoffe ganz stark das die StVo-Novelle so nicht umgesetzt wird.
Das wäre dann ein guter Grund das Hobby aufzugeben
Irgendwann hört es ja echt mal auf. Stehen sowieso schon überall Schilder die einen grundlos ausbremsen.

Holgi Holgerson, da muss ich dir leider widersprechen, dass ist leider bereits beschlossene Sache. Die einzige Frage die bleibt ist, ab wann die neue Strafen gelten. Laut einem ADAC Beitrag könnte dies jetzt sogar rechtkurzfristig umgesetzt werden, dort stand was vom 01.04. im Raum.

Teufelshonda
08.03.2020, 12:48
Das das wollte ich auch schon geschrieben haben. Wir warten Mal die Umsetzung ab.

HolgiV6
08.03.2020, 20:05
Also doch das Hobby irgendwie anders ausleben. Macht ja so keinen Spaß mehr
Scheiß Spielverderber :dagegen:

BassTi
31.03.2020, 19:26
Die neue Straßenverkehrsordnung tritt übrigens wirklich ab morgen (01. April) in Kraft.

https://www.butenunbinnen.de/nachrichten/gesellschaft/strassenverkehrsordnung-strafen-bussgeld-bremen-100.html

Uli
24.05.2020, 11:38
vielleicht findet der neue Bußgeldkatalog 2020 einzug in diese Rubrik. Wäre sicher hilfreich

Uli
24.05.2020, 11:51
gerade erst gesehen das es schon andere Posts dazu gibt. Aktuelle!

zagor
03.07.2020, 01:43
Was kostet der Katalog? ;):D

Finde die Änderungen jetzt nicht so schlimm, bin aber auch ein Tourenfahrer :baby:

Teufelshonda
03.07.2020, 16:29
Unter dem Link könnt ihr nachlesen das alles wieder auf alten Zustand gebracht worden ist somit gelten die alten Regeln wie früher.

https://www.tagesschau.de/inland/strassenverkehr-ordnung-101.html?fbclid=IwAR2PcuojdS_V40QPXznw6liTGsGVyyAP MhL3P76LSq8EKhXwf3m6-KgCdDU

HolgiV6
06.07.2020, 18:25
Die Rechtsgrundlage kann aber ja auch fix nachgetragen werden.
Ich glaub nicht das das Thema schon durch ist

VOODOO
06.07.2020, 20:21
kleine Korrektur und die Führerscheinverbrennung geht weiter

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