Vorsicht bei Abfindung nach Unfall

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Markus
22.05.2009, 16:41
Hallo,

auf dieser Seite geht es um das Thema „Vorsicht bei Abfindung nach Unfall” und alles was damit zu tun hat.
Sollte sich in den Beiträgen auf dieser Seite nicht das Richtige finden lassen, frag doch einfach eben direkt hier im Forum nach.

Mit vielen tausenden registrierten Mitgliedern lässt eine passende Antwort ganz bestimmt nicht lange auf sich warten!

Schöne Grüße,
Markus

Swifty
22.05.2009, 16:41
Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld! Besonders bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft nicht vorhersehbar, warnen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Deshalb ist beim Abschluss einer Abfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Versicherung Vorsicht geboten: Nach dem Erhalt der Abfindungssumme bestehen nämlich keine Ansprüche mehr!

Dies zeigt eine rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts Coburg (Az: 13 O 767/07), mit der die Klage eines Unfallopfers auf Begleichung von Spätschäden in Höhe von rund 37 000 Euro abgewiesen wurde. Der Kläger hatte sich nach einem schweren Unfall abfinden lassen. Jahre später wurde er erneut bei einem Verkehrsunfall verletzt und mit 44 000 Euro von der gegnerischen Versicherung abgefunden. Als er dann weitere Ansprüche wegen einer inzwischen eingetretenen Dienstunfähigkeit erhob, stellte sich heraus, dass am Verlust der Arbeitskraft nicht der zweite Unfall Schuld trug, sondern dass es sich um eine Spätfolge des ersten Unfalls handelte.

Das Landgericht befand, dass die Abfindungsvereinbarung für den ersten Unfall jegliche weitere Ansprüche ausschloss, denn der Kläger habe sich »für endgültig abgefunden« erklärt. Damit habe er das Risiko übernommen, dass die für die Abfindungsberechnung maßgebenden Faktoren auf Schätzungen und unsicheren Prognosen beruhten. Es wäre ihm unbenommen gewesen, einen Vergleichsabschluss nur bei Ausklammerung einer späteren Dienstunfähigkeit zu akzeptieren. (Quelle:tourenfahrer.de)

Nadine
22.05.2009, 17:48
Hallo!
Danke für den Beitrag!

LG Nadine
Josef_K
22.05.2009, 17:48
Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld!
Bei Verkehrsunfällen gilt es in keinem Fall.

Das Landgericht befand, dass die Abfindungsvereinbarung für den ersten Unfall jegliche weitere Ansprüche ausschloss, denn der Kläger habe sich »für endgültig abgefunden« erklärt.Das ist bei einer Abfindung eigentlich immer der Fall.
Entweder man läßt sich abfinden, oder man reicht nach und nach die Kosten für die Folgeschäden ein.

Was aber viel wichtiger ist: Versuche niemals deine Rechte ohne Anwalt geltend zu machen. Die Versicherungen ziehen dich über den Tisch. Immer! Sie beschäftigen ganze Abteilungen, die nur dafür da sind den Schaden so gering wir möglich zu halten.

Nach meinem Unfall wurde mir sofort eine Abfindung angeboten. Nachdem ich einen Anwalt beauftragt hatte, wurde die Summe direkt verdoppelt. Nicht viel, aber immerhin. Nach einem Jahr habe ich dann nach vielen Angeboten zugestimmt. Die Abfindung war um den Faktor 15 (in Worten fünfzehn) höher als das erste Angebot an meinen Anwalt. Das Kleingeld was mir ohne Anwalt angeboten wurde also um den Faktor 30.

Bob Harley
22.05.2009, 17:54
Das ist doch bei jedem Versicherungsfall so...keiner schenkt Dir was, sie werden immer versuchen dich über den Tisch zu ziehen, bzw. Geld zu sparen...:)

Daher sollte man auf jeden fall ne gute Rechtschutzversicherung und nen guten Anwalt sein eigen nennen...;)

PS: Mit meinem Anwalt geh ich ab und zu einen :Prost:...!!!
Hat mir echt schon viel gebracht und geholfen...

Techgeist
01.07.2009, 06:56
Dazu fällt mir nur noch www.bikersrecht.de (https://hausstrecke.de/www.bikersrecht.de) ein...
Top Anwälte habe ich leider selber schon gebraucht und nur weiter zu empfehlen..

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