AW: Altes Auto abmelden und neues mit gleichem Kennzeichen anmelden möglich?
ich ziehe meine Frage zurück, und nehme Tor 3... :rolleyes:
jetzt bin ich genau so weit wie am Anfang. ist wohl vom zulässigen Strassenverkehrsamt abhängig. ich erkundige mich bei meiner Kfz. Zulassungsstelle des Vertrauens :tuedelue: |
AW: Altes Auto abmelden und neues mit gleichem Kennzeichen anmelden möglich?
Zitat:
Nein, das ist falsch so. Dann haben die den in dei Pfanne gehauen. Früher war das mal so, aber 3 MOnate und nicht 3 Tage! |
AW: Altes Auto abmelden und neues mit gleichem Kennzeichen anmelden möglich?
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AW: Altes Auto abmelden und neues mit gleichem Kennzeichen anmelden möglich?
Gebe ich dir grundsätzlich recht, aber hat mit der Ausgangsfrage keine Gemeinsamkeit.
Die neue Gesetzesregelung bezieht sich auf ein und das gleiche KFZ (durch Umzug kann die Ummeldeprozedur entfallen), der Frager wollte ja ein und das gleiche Kennzeichen für zwei unterschiedliche Autos bei der gleichen Meldebehörde (altes Auto/neues Auto). Ich finde die neue Regelung im Übrigen blöd, dann kann man auch die Städte-/Landkreis-bezogene Kennzeichnung gleich fallen lassen. Was bringt das für einen Vorteil in München als zugereister Münchner mit einem HH-Kennzeichen rumzufahren? Viel interessanter ist die neue Regelung zur Tageszulassung, die nun künftig KFZ-bezogen ist. Also nix mehr Tageszulassung abholen und damit drei Autos oder Mopeds probefahren, sondern zukünftig muss man genau wissen, welche Auto/Mopeds man probefahren will! Man benötigt die FIN und die Tageszulassung gilt dann auch nur für dieses eine Fahrzeug! Schön doof. |
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