Legale Radarwarnung per sms
Eine Registrierung auf http://www.radalert.de genügt, schon kann man sich auf der Website, per SMS oder eMail über Radarfallen in seiner Nähe benachrichtigen lassen. Dabei werden nicht nur Starenkästen, sondern auch mobile Blitzanlagen, Polizeikontrollen und Ampelblitzer erfasst. Die Webpräsenz von RadAlert bietet außerdem die Möglichkeit der Routenplanung, um seine User auch auf längeren Fahrten vor bösen Überraschungen zu bewahren.
Schwarz auf weiß: http://www.motorvision.de/service/se...e1d28b59ceead2 |
AW: Legale Radarwarnung per sms
Das ist ja mal was! :eek:
Ich find´s gut, dass man sich warnen lassen kann. Und das gewünschte polizeiliche Ziel - das Senken der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten - wird trotzdem erfüllt, da der einzelne ja dadurch eben auch an besagten Stellen langsamer unterwegs ist. :dafuer: |
AW: Legale Radarwarnung per sms
Im Prinzip nicht schlecht nur frage ich mich wie aktuell die ansagen dann sind bei mobilen BLitzern z.B.
Nur wenn ich mit dem Mopped unterwesg bin nützt mir beim fahren eine sms ja auch nicht gerade viel weiter ;) |
AW: Legale Radarwarnung per sms
hast du keinen handyhalter am bike? wie sieht es mit bluetooth aus? junge, in der heutigen zeit braucht man(n) sowas. ach ja, radio natürlich auch. da kommen stündlich die radarwarnungen (fast) ganz aktuell!
mal im ernst. bevor du losfährst kannst du ja mal schauen ob auf der strcke schon was lauert. und nach der kaffeepause dasselbe.... besser als nix! |
AW: Legale Radarwarnung per sms
Zitat:
Soweit ich informiert bin, ist jegliches System zur Radarwarnung verboten... |
AW: Legale Radarwarnung per sms
dann wären die Radiodurchsagen aber doch auch illegal oder nicht?
|
AW: Legale Radarwarnung per sms
Also in deren AGB's steht unter rechtlichen Hinweisen:
"Nach § 23 Abs. 1 b StVO ist es dem Führer eines Kraftfahrzeuges ferner untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Dies gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- und Laserstörgeräte). Hierunter können auch Geräte fallen, die mit verschiedenen Funktionen ausgestattet sind, wovon eine speziell zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen dient, etwa auch die Ausstattung eines Autoradios oder eines Zielführungsgerätes mit einem zur Anzeige von Überwachungsmaßnahmen bestimmten Zusatzgerät oder die Ausstattung eines mobilen Fernkommunikationsendgerätes mit einer entsprechenden Software." Die Frage ist, ob eine Radiodurchsage als "Anzeige" gilt. |
AW: Legale Radarwarnung per sms
laut bericht ist es legal. bei uns im regionalen rundfunk werden stündlich die mobilen blitzer gemeldet. auch ganz legal.
es gibt auch eine seite mit einer auflistung stationärer blitzer im ganzen land. auch legal. illegal sind radarwarner am fahrzeug! |
AW: Legale Radarwarnung per sms
Hm, also bewegt man sich da im luftlosem raum?
Ein handy hat ja dafür keine spezielle Software oder ähnliches :nachdenklich: |
AW: Legale Radarwarnung per sms
Nein,
ich denke ein Mobilfunkgerät mit entsprechender Funktion oder SMS, die man von einem Anbieter erhält (nicht von einer Privatperson, z.B. einem Kumpel, der einen Blitzer gesehen hat) kann man unter "ein technisches Gerät" (...) "das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen" subsumieren. Somit ist es nicht erlaubt... Meine Meinung, ohne den genauen rechtlichen Hintergrund zu kennen. Und auch in den ABG, wie von Carsten gepostet, steht´s ja entsprechend. Eine Radiodurchsage fällt da m.E. nicht drunter und bewegt sich somit in der rechtlichen Grauzone. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:56 Uhr. |
Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von vBulletin® - Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.