hausstrecke.de

hausstrecke.de (https://hausstrecke.de/)
-   Allgemeines (https://hausstrecke.de/f11-allgemeines/)
-   -   Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen (https://hausstrecke.de/allgemeines/3340-steuerbefreiung-fuer-motorraeder-ohne-winterreifen.html)

EhemaligerBenutzer_201401120007 12.12.2010 20:51

AW: Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen
 
Zitat:

Zitat von Colakowski (Beitrag 113677)
ich hab das nen ähnliches thema auch schon durch.da ging es um den gleichen steuersatz für mopped mit g-kat,u-kat und ohne kat. keine chance auf erfolg.

Und eben nur "ähnlich". Bei dir geht´s nur um den Satz der Steuern. Bei der Winterreifenpflicht wird einigen Fahrern eben das Führen des Kfz gänzlich untersagt. ;)

EhemaligerBenutzer_201401120007 12.12.2010 21:02

AW: Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen
 
Zitat:

Zitat von ALIBI (Beitrag 113657)
Wenn dein Fahrzeug-TÜV (über die zulässige Nachholfrist) abgelaufen ist und du "rein rechtlich" das Fahrzeug gar nicht mehr auf öffentlichem Grund bewegen darfst, bekommst du für diese Tage deine Steuer auch nicht zurück :rolleyes:...oder wenn durch Manipulation am Fahrzeug die Betriebserlaubnis von Gesetzes wegen erlischt...denk doch nicht, dass du dann wenigstens irgend einen Anspruch auf ne Steuererstattung

Der TÜV (bzw. HU/AU) hat nur indirekt was mit der Zulassung zu tun. Auch wenn die HU abgelaufen ist, ist das Kfz angemeldet und es sind Kfz-Steuern zu entrichten.

Das Ticket bekommst du dann auch nicht, weil du das Kfz an sich bewegt hast, sondern weil du es mit abgelaufener HU bewegt hast, was man hätte ändern können.

Bei der Winterreifenpflicht bekommt man das Ticket dann zwar auch, weil man das Kfz ohne entsprechende Reifenkennung bewegt hat, aber eben das können einige eben nicht ändern, da es schlichtweg keine Reifen gibt!

Zum Erlöschen der BE durch Manipulation:
Hast es ja schon selbst gesagt, "Manipulation". Mit der nachträglichen, bauartbedingten Veränderung des Kfz erlischt in manchen Fällen zwar die BE, aber was hat bitte die Steuer damit zu tun? Anders gefragt, wieso sollte der Staat auf Steuern verzichten, weil der einzelne was verändert? Das Ei hat man sich dann ja selbst gelegt... ;)

beiker 12.12.2010 21:07

AW: Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen
 
Wie würde es denn aussehen, wenn für ein bestimmtes Mopped keine Reifen mehr hergestellt werden.....;)
Die Verantwortung liegt in diesem Fall doch auch beim Fahrzeugbetreiber....

...und der ist Sauer auf den Hersteller:tuedelue:

Es dürfen doch alle M&S auf die Reifen drucken....warum machendie das dann nicht?:lol2:

HolgiV6 13.12.2010 15:37

AW: Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen
 
Eben das M+S Zeichen genauso wie die Schneeflocke sind keine geprüften Zeichen somit brauchen die nur eins von beiden als Kennzeichnung auf die Reifen machen und schon wäre alles takko :lol:

sebb 20.12.2010 18:59

AW: Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen
 
Wie ist das jetzt eigentlich, darf ich von November bis März kein Motorrad mehr fahren (da keine "Winterreifen", allerdings frage ich mich wie bei der Enduro die Winterreifen aussehen sollen?) auch wenns 15°C und Sonne ist?

HolgiV6 20.12.2010 19:48

AW: Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen
 
Weiss jetzt nicht den genauen Wortlaut aber so lange die Straße Eis und Schnee frei ist darfst du mit Sommerreifen fahren ;)

Abbigal 03.01.2011 13:07

AW: Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen
 
Das is net ganz richtig, habe gerade mal geschaut und was gefunden

hier mal ein Auszug aus der Seite

Winterreifenpflicht

Für wen trifft die Neuregelung zu?
Die Neuregelung der Winterreifenpflicht trifft für alle Auto-, Lkw-, Bus- und Motorradfahrer zu.
Wichtig: Nicht nur bei ihrem eigenen Fahrzeug sollten M+S Reifen montiert sein, auch bei einem Mietwagen sind Sie dafür verantwortlich, dass bei Winterwetter M+S-Reifen aufgezogen sind.
Auch Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen wurden, müssen bei Fahrten in Deutschland die vorgeschriebenen Reifen haben.

Bei Verstoß droht erhöhtes Bußgeld
Wer unter winterlichen Straßenbedingungen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss künftig 40 Euro Bußgeld zahlen, statt der bisherigen 20 Euro. Bei Behinderung des Straßenverkehrs durch falsche Bereifung anderer Verkehrsteilnehmer werden sogar 80 Euro plus einen Punkt in Flensburg fällig (bisher waren es 40 Euro). Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt, muss keine Konsequenzen fürchten.

Laut dieser Aussage müssen auch Motorräder Winterreifen haben :(, da es aber für einige Maschinen keine Winterbereifung gibt, werde ich es auf jedenfall mit der Bescheinigung versuchen :D, da ich seit heute wieder auf Möpp angewiesen bin. Muss ja zur Arbeit kommen und wenn mein Männe das Auto hat, keine Chance, ausser wenn ich erstmal 5 km laufe. Sofern ich eine Antwort habe, gebe ich euch bescheid.:)

Colakowski 04.01.2011 07:44

AW: Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen
 
:zustimm: dieses "gesetz" is doch wieder typisch deutschland. nur gewurschtel sonst nixs.

Schahuzi 04.01.2011 16:21

AW: Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen
 
Na, ich versuche das auch mal. :D Und wenn es nur dafür gut ist, dass sich der Gestzgeber neue Gedanken macht und den ganzen Mist konkretisiert.:rtfm:
Wenn sich nix ändert, habe ich ab 10/11 auch ein Saisonkennzeichen.:motz:

HolgiV6 04.01.2011 21:31

AW: Steuerbefreiung für Motorräder ohne Winterreifen
 
Na toll, nu rottet ihr euch alle zusammen um die guten Steiuergelder zu verplempern :rolleyes:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:18 Uhr.

Dieses Forum läuft mit einer modifizierten Version von vBulletin® - Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO ©2011, Crawlability, Inc.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54