Das ist eine gute Frage, und dazu gibt es, wie eigentlich immer wenn es um die Justiz geht, ziemlich bescheuerte Antworten.
Obwohl Schutzkleidung keineswegs Pflicht ist, können Ansprüche deutlich reduziert werden wenn keine getragen wurde. Das erinnert etwas an die Regel dass man bei hohen Geschwindigkeiten, trotz fehlender Geschwindigkeitsbeschränkung und erwiesener Unschuld, 40% der Schuld an einem Unfall übernehmen muss.
Ich weiß nicht ob du das schon kennst, aber es liest sich ziemlich gut.
https://www.juraforum.de/ratgeber/ve...fahrer-pflicht