Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 22.05.2009, 17:48   #2 (permalink)
Josef_K
hat noch keinen Titel
 
Benutzerbild von Josef_K
 
     
 
VEC
 
 
?? ?
 
     
Vorname: Josef
Ort: Dinklage
Motorrad: Triumph Tiger Explorer
Fahrstil: möglichst schräg
Beiträge: 32
AW: Vorsicht bei Abfindung nach Unfall

Zitat:
Zitat von Swifty Beitrag anzeigen
Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld!
Bei Verkehrsunfällen gilt es in keinem Fall.

Zitat:
Das Landgericht befand, dass die Abfindungsvereinbarung für den ersten Unfall jegliche weitere Ansprüche ausschloss, denn der Kläger habe sich »für endgültig abgefunden« erklärt.
Das ist bei einer Abfindung eigentlich immer der Fall.
Entweder man läßt sich abfinden, oder man reicht nach und nach die Kosten für die Folgeschäden ein.

Was aber viel wichtiger ist: Versuche niemals deine Rechte ohne Anwalt geltend zu machen. Die Versicherungen ziehen dich über den Tisch. Immer! Sie beschäftigen ganze Abteilungen, die nur dafür da sind den Schaden so gering wir möglich zu halten.

Nach meinem Unfall wurde mir sofort eine Abfindung angeboten. Nachdem ich einen Anwalt beauftragt hatte, wurde die Summe direkt verdoppelt. Nicht viel, aber immerhin. Nach einem Jahr habe ich dann nach vielen Angeboten zugestimmt. Die Abfindung war um den Faktor 15 (in Worten fünfzehn) höher als das erste Angebot an meinen Anwalt. Das Kleingeld was mir ohne Anwalt angeboten wurde also um den Faktor 30.
__________________
Gruß Josef

Autor des Alpen-, Camping- und eGS-Overlay für Garmin Navis.
Josef_K ist offline   Mit Zitat antworten