Zitat:
Zitat von Swifty
Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld!
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Bei Verkehrsunfällen gilt es in
keinem Fall.
Zitat:
Das Landgericht befand, dass die Abfindungsvereinbarung für den ersten Unfall jegliche weitere Ansprüche ausschloss, denn der Kläger habe sich »für endgültig abgefunden« erklärt.
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Das ist bei einer Abfindung eigentlich immer der Fall.
Entweder man läßt sich abfinden, oder man reicht nach und nach die Kosten für die Folgeschäden ein.
Was aber viel wichtiger ist: Versuche
niemals deine Rechte ohne Anwalt geltend zu machen. Die Versicherungen ziehen dich über den Tisch.
Immer! Sie beschäftigen ganze Abteilungen, die nur dafür da sind den Schaden so gering wir möglich zu halten.
Nach meinem Unfall wurde mir sofort eine Abfindung angeboten. Nachdem ich einen Anwalt beauftragt hatte, wurde die Summe direkt verdoppelt. Nicht viel, aber immerhin. Nach einem Jahr habe ich dann nach vielen Angeboten zugestimmt. Die Abfindung war um den Faktor 15 (in Worten fünfzehn) höher als das erste Angebot an meinen Anwalt. Das Kleingeld was mir ohne Anwalt angeboten wurde also um den Faktor 30.